Beugearrest vermeiden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arrest lässt sich nur vermeiden, Wenn du das Geld an den Geschädigten zahlst (§ 11 Abs. 3 S. 3 JGG).

GameFusion09 
Fragesteller
 09.02.2019, 06:28

Wie lange hab ich dafür Zeit das Geld aufzutreiben? Den Brief hab ich gestern erhalten

uni1234  09.02.2019, 06:29
@GameFusion09

Bis zur Vollstreckung. Kläre das aber mit dem Richter ab.

Blume8576  09.02.2019, 07:56
@GameFusion09

Du hast am 5.9. 18 das urteil bekommen und 6 Monate zeit....also bis 5.3.19 .....

GameFusion09 
Fragesteller
 19.02.2019, 06:10
@uni1234

Hallo, ich habe nochmal eine Frage. Ich habe dem Geschädigten nun seine 450€ vollständig zurück gezahlt. Was mache ich als nächstes? Ich werde nachher das Gericht anrufen und informieren. Wie geht es dann weiter, ist die Sache dann komplett aus der Welt geschafft?

LG

Ganz einfach: Begeh keine Straftat und keiner kommt auf die Idee, Dich in Arrest oder sonstwo hin zu nehmen. Das ist leider Deine Schuld, da können wir Dich auch nicht rausholen.

Da mus doch schon ne ganze Menge vorher passiert sein. Eine Anhörung hättest du auch vorher haben müssen. Bist du da nicht hin gegangen, oder wie?

Es gibt aber schon noch einige Tricks, die du benutzen kannst. Steht im Brief bereits ein Antrittsdatum drin?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
GameFusion09 
Fragesteller
 09.02.2019, 10:07

Die Anhörung war vorige Woche Montag, da ging es darum ob ich in Arrest soll oder nicht.. ich hab am Freitag davor angerufen und um Verlegung gebeten da ich momentan ne Grippe hab.. Frau am Telefon (Nicht der Richter) meinte nur ganz frech, jo wir sind hier nicht bei wünsch dir was, geb ich dem richter so weiter.. Auf der Ladung stand ganz Fett im Krankheitsfall oder Verhinderung soll ich Kontakt aufnehmen.. Sieht man ja was bei raus kommt wenn man das so macht. Naja, ich weiß jetzt mittlerweile auch das ich die 450€ einfach abzahle und dann hat sich die Sache erledigt.

Kerosine  09.02.2019, 10:24
@GameFusion09

Steht da schon ein Antrittsdatum drin? Wenn nein, hast du eh noch Zeit. Wenn ja, kannst du auch erstmal nicht hingehen. Bei Jugendarrest kann kein Haftbefehl erlassen werden, nur ein Vorführungsbefehl, das dauert alles seine Zeit und ist nicht unbedingt höchste Priorität bei der Polizei. So könntest du Zeit schinden beim Auftreiben vom Geld.

Wenn du bei der Anhörung krank warst und die trotzdem gehalten wurde, hast du auch eine Basis, erstmal sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Das sollte auch ein paar Wochen rausholen.

Ansonsten, solange du 450 hast, wenn sie dich abholen wollen, musst du nicht rein