Kann man von Rechtswegen 2x einen Jugendarrest als Strafe auferlegt bekommen...?

5 Antworten

Kann man von Rechtswegen 2x einen Jugendarrest als Strafe auferlegt bekommen...?

Nicht kann, sondern wird. Es ist ja klar, dass der Arrest kein Unrechtsempfinden erbracht hat. Bei hoher Rückfallgeschwindigkeit wird es bei einem erneuten Arrest nicht bleiben, sondern es wird eine spürbare Jugendstrafe.

Es gibt zwar ein Verbot, für eine Straftat mehr als ein Mal verurteilt zu werden (Artikel 103 Abs. 3 GG), aber es gibt kein Verbot, für eine andere Straftat verurteilt zu werden.

https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

goodresponder 
Fragesteller
 17.11.2021, 12:09

Ich habe im Internet gelesen, dass man nur einmal Jugendarrest als Strafe auferlegt bekommen kann und das "nächste Mal" schon eine Jugendstrafe folgt.

Wenn das Jugendgericht einen Jugendarrest fuer ausreichend haelt, wird es auch ein zweites Mal einen verhaengen. Wenn nicht, wird es zum haerteren Mittel greifen und eine Jugendstrafe verhaengen.

Wer sich eines Vergehens schuldig macht, der wird für dieses jeweilige Vergehen bestraft, sofern ein Gericht entsprechend urteilt.

Sollte Dein Schuldner, wegen des Delikts, das Du ihm unbedingt anhängen willst, tatsächlich eingesperrt werden, kannst Du die monatlich 300 €, die der Gerichtsvollzieher vom Lohn pfändet, aber sowas von vergessen.

Lass die Finger davon!