Berufliche Reha aufgrund Krankheit abgebrochen, wer zahlt jetzt weiter?
Hallo Zusammen, ich habe am 04.09.17 eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV angefangen. Zwei Taghe später wurde ich krank ( schwerer Hörsturz) und eine Not-Op wegen Akuterkrankung kam auch noch dazu. Jetzt bin ich bis zum 17.10.17 krank geschrieben. Jetzt rief gestern mein Rehabetreuer an und sagte mir das die Maßnahme zum 30.09.17 eingestellt wird, da die Krankheitszeit zu hoch ist. Ich würde vom 04.09.17 - 30.09.17 Übergangsgeld bekommen und müsste mich dann an die Krankenkasse wegen Krankengeld melden. Ich habe aber vor der Maßnahme Hartz IV bezogen. Wer ist den da jetzt für mich zuständig ?
6 Antworten
Alg2 Bezieher haben keinen Anspruch auf Krankengeld - stattdessen wäre wohl Sozialgeld zu zahlen - da Alg2 für arbeitsfähige Arbeitslose ist
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html
§ 44 SGB V Krankengeld(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
- 1. die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a, 5, 6, 9, 10 oder 13 sowie die nach § 10
-
Versicherten; dies gilt nicht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6
Versicherten, wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, und für
Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13, soweit sie abhängig beschäftigt und
nicht nach den §§ 8 und 8a des Vierten Buches geringfügig beschäftigt
sind,
...
§ 5 SGB V Versicherungspflicht(1) Versicherungspflichtig sind
- 2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
Da du vorher ALG II bezogen hast, musst du dich ans Jobcenter wenden.Als Bezieher von ALG II hats ud KEINEN Anspruch auf Krankengeld.
Damit ist die Krankenkasse raus.
Dann dürfte das Krankengeld auch nicht höher sein als deine Grundsicherung. Letztlich ist also das JobCenter wieder dein Ansprechpartner
Wende dich an die Krankenkasse ob du von denen Krankengeld in Höhe von Hartz4 bekommst bzw. die ARGE für dich zuständig ist.
quatsch
Wende dich erstmal an die Krankenkasse, die wissen, wer für dich zuständig ist.
Bei ALG II gibt es kein Krankengeld nur bei ALG I!!!