Berechnung Gesamteinkommen Familienversicherung?

2 Antworten

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Hallo,

die regelmäßigen monatlichen Einkünfte dürfen 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen.

Bei schwankenden Einnahmen ist der Durchschnitt zu nehmen.

Wenn man aber z.B. feste monatliche Einkünfte von 400 Euro bis zum 30.6. hat und ab 1.7. diese 450 Euro betragen, werden die tatsächlichen Einkünfte pro Monat betrachtet.

Bei Mieteinkünften können die Werbungskosten abgezogen werden. Die Krankenkasse lässt sich den letzten Einkommensteuerbescheid zeigen und betrachtet dort die Einkünfte. Wenn der Minijob pauschal versteuert wird (ist nicht immer so!), betrachtet die Krankenkasse die monatlichen Gehaltsabrechnungen.

Wenn man unsicher ist, ist es sehr sinnvoll, eine schriftliche Aussage der Krankenkasse einzuholen. Damit vermeidet man Beitragsnachzahlungen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verbena007 
Fragesteller
 05.07.2021, 16:33

Hallo RHW,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du schreibst, bei schwankenden Einnahmen ist der Durchschnitt zu nehmen und bei pauschal versteuerten Minijob erfolgt die mtl. Betrachtung.

Wie sieht das dann bei einem schwankenden pauschalversteuerten Minijob aus?

Weisst Du evtl. wie dann die Betrachtungsweise in Kombination mit V+V ist?

Mtl... Jährlich... Alles zusammenrechnen und durch zwölf.... Nur V+V durch zwölf und zu Minijob mtl rechnen...... 🤯

Vielen Dank schon mal

RHWWW  05.07.2021, 19:41
@Verbena007

Auch bei einem schwankenden Verdienst aus einem Minijob ist der Durchschnitt zu bilden. In der Regel nimmt man 12 Monate.

Bei den Mieteinkünften wird meist der Durchschnitt für das Kalenderjahr genommen (was dann auch später auch auf dem Einkommensteuerbescheid steht). Werbungskosten (ggf. auch Zinsen für geliehenes Kapital) können von den Einkünften abgezogen werden (siehe Einkünfte im Steuerbescheid).

Wenn Mieteinkünfte und schwankender Minijob zusammentreffen, wird es vermutlich eher für beide Einkünfte das Kalenderjahr sein.

Für die Feststellung des Durchschnitts gibt es aber keine verbindlichen eindeutigen Regelungen.

Die Aussagen der Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zum Thema Berechnung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung beruhen oft auf Gerichtsurteilen und wurden zuletzt am 12.6.2019 aktualisiert.

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html

Am besten das Gespräch mit der Krankenkasse suchen und wichtige Aussagen zur Berechnung des Durchschnitts schriftlich geben lassen.

RHWWW  05.07.2021, 19:43
@RHWWW

Beim Minijob sind die Gehaltsabrechnungen relevant (wenn schon welche vorliegen). Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ab Beschäftigungsbeginn mit einem Zwölftel pro Monat berücksichtigt.

RHWWW  09.08.2021, 16:32
@RHWWW

Danke für den Stern!

Es wird herangezogen was in deinem Einkommensteuerbescheid steht und das durch 12 geteilt.

Verbena007 
Fragesteller
 02.07.2021, 11:36

Danke. Der Minijob steht nicht in der Steuererklärung. Wird dann das Gezwölftelte der Steuererklärung aus V+V mtl. dem jeweiligen, schwankenden Minijobgehalt zugerechnet und so geschaut, ob die mtl. zulässigen 470.- Euro überschritten werden?