Berechnung ALG I bei vorheriger Teilzeit-Arbeiz?
Hallo,
ich habe vor meiner Elternzeit 32 Stunden (80%-Stelle) in der Woche gearbeitet. Mein Vertrag lief kurz vor der Geburt aus, allerdings war ich zu der Zeit krankgeschrieben und die Zeit bis zum Mutterschutz wurde von der Krankenkasse überbrückt. Nun stehen mir im Anschluss an die Elternzeit 12 Monate ALG I zu, die ich wahrscheinlich auch wahrnehmen muss. Die Betreuungssituation meiner Kinder ist noch etwas unklar, von daher weiß ich nicht, ob ich dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stehen kann. Mir wäre ohnehin ein 32-h-Job wie vorher lieber.
Aber wie ist das mit der Berechnung dann? Ich weiß, dass ich, hätte ich vorher Vollzeit gearbeitet, bei der Verfügbarkeit von 20 Stunden die Woche wohl nur dass halbe ALG I ausgezahlt bekäme. Anteilig halt. Aber ich hatte davor ja nur eine 80%-Stelle. Bekomme ich dann 100% ausgezahlt, wenn ich wieder nur 32 h die Woche zur Verfügung stehe, oder nur 80%?
1 Antwort
Dein ALG - 1 Anspruch berechnet sich ja dann aus deinem Verdienst von den wöchentlichen 32 Stunden,demnach zählt dein ALG - 1 dann als 100 % !
Wenn du der Vermittlung in Beschäftigung dann also wieder 32 Stunden die Woche zur Verfügung stehst,dann steht dir auch dein volles ALG - 1 zu,weil es ja in deinem Fall wie eine Vollzeitstelle zu betrachten wäre.
vielen herzlichen Dank! :)