Berechnung ALG I bei vorheriger Teilzeit-Arbeiz?

1 Antwort

Dein ALG - 1 Anspruch berechnet sich ja dann aus deinem Verdienst von den wöchentlichen 32 Stunden,demnach zählt dein ALG - 1 dann als 100 % !

Wenn du der Vermittlung in Beschäftigung dann also wieder 32 Stunden die Woche zur Verfügung stehst,dann steht dir auch dein volles ALG - 1 zu,weil es ja in deinem Fall wie eine Vollzeitstelle zu betrachten wäre.

livingsunshine 
Fragesteller
 24.01.2018, 17:35

vielen herzlichen Dank! :)