Mde - Arbeitserprobung?

1 Antwort

Hoi.

Öffentlicher Dienst - als Angestellte oder Beamtin? Da du Kündigung schreibst, gehe ich erst einmal von einem Angestelltenverhältnis aus.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer Erkrankung/Fehlzeiten aussprechen. Eine Verpflichtung, dir eine leidensgerechte Stelle zur Verfügung zu stellen, gibt es so nicht.  

Als erstes solltest du Kontakt mit dem Integrationsamt aufnehmen und einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, parallel dazu einen Antrag beim Arbeitsamt auf Gleichstellung. Dadurch bekommst du verbesserten Kündigungsschutz. Nimm auch Kontakt mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung auf - die helfen auch bei den Anträgen und Gesprächen mit der Dienststelle weiter. 

Wenn du nur noch vier Stunden arbeitsfähig wärst, würde eine Teilerwerbsminderung vorliegen und du hättest auch noch einen Anspruch gegen die Rentenversicherung - neben der Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft. Man sollte sich dann beraten lassen, wie viel man noch arbeiten sollte, da die Rentenversicherung ihre Rente gerne um das Einkommen aus anderen Quellen kürzt.

"Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können, kommt für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll sie Ihren Lebensunterhalt weitestgehend sichern.

Die Anspruchsvoraussetzungen

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Haben Sie neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiteres Einkommen, kann sich dieses auf Ihre Rentenhöhe auswirken"

 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08a_erwerbsminderungsrente/01_rente_bei_teilweiser_em.html

Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ablehnt, könnte eine berufliche Fort- oder Weiterbildung angezeigt sein. Oder eine komplette Neuorientierung - da sollte der Berufshelfer der BG dir weiterhelfen können.

Ich rate jedoch, erst einmal die klinische Arbeitserprobung abzuwarten - sonst stochert man im Nebel und macht sich nur verrückt. 

Viel Glück

Ciao Loki

Chrissy55595 
Fragesteller
 09.05.2018, 11:47

Hallo Loki,

als Angestellte im Büro.

VDK habe ich gestern das Gutachten geschickt, da wird jetzt ein Antrag für GDB fertiggestellt. ich versuche den ganzen Tag den Integrationsfachdienst zu erreichen, ohne Erfolg. Habe denen auch eine EMail gesendet.

Mir liegt die Aussage vor, dass diese Arbeitserprobung dafür da ist, um zu schauen ob ich wieder arbeitsfähig bin oder nicht Wenn ja, wieviel Std und wenn nicht, muss die Klinik entscheiden, ob ich wieder stationäre Schmerztherapie erhalte um die Arbeitsfähigkeit zu erlangen. Es ist ein grosses Durcheinander. Richtig wäre es in meinen Augen gewesen, zuerst Alle Mittel ausschöpfen, um den Schmerz zu lindern und dann Arbeitserprobung. Das Gutachten für MDE wäre ein anderer Schuh, da würde es darum gehen, was mir die BG bis zum lebensende einen gewissen Betrag X zahlen muss. Gibt es egentlich eine Tabelle dafür? Stimmt diese Aussage?

Laut Aussage der BG würde eine Umschulung für mich nicht in Frage kommen, da ich schon im einfachsten Beruf arbeite (Büro).

Das mit dem Arbeitsamt wusste ich nicht, werde mich sofort darum kümmern.

Ich mache mir Sorgen, da ich nicht weiss, wie ich es durchhalte und wie die Klinik es beurteilt (std pro Tag). Ich will ja im öffentlichen Dienst bleiben und nicht meine Stelle verlieren :-(

Lg, Chrissy

verreisterNutzer  09.05.2018, 22:20

Eines stimmt leider nicht: Dass die Anerkennung einer Schwerbehinderung einen erweiterten Kündigungsschutz auslösen würde!

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung müsste vor Ausspruch einer Kündigung zwar das Integrationsamt um Zustimmung gefragt werden, aber das Integrationsamt hat lediglich zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung wegen (!) der Schwerbehinderung erfolgen soll.

Alle anderen Kündigungsgründe geht dieses Amt nichts an.