Bekommt man im AVR-Tarif (Caritas) Nachtschichtzulage im Urlaub, wenn man eigl. Nachtschicht hätte, aber da Urlaub hat?

2 Antworten

§ 2 AVR - Anlage 14

1Während des Erholungsurlaubs erhält der Mitarbeiter die Dienstbezüge nach Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR einschließlich der Zulagen, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, die er erhalten würde, wenn er sich nicht im Urlaub befände. 2Haben sich die Dienstbezüge und die Zulagen oder eine dieser Leistungen während der letzten drei Kalendermonate vor dem Beginn des Erholungsurlaubs zuungunsten des Mitarbeiters verändert, so bemessen sich diese während des Erholungsurlaubs nach den durchschnittlichen Dienstbezügen bzw. Zulagen, die der Mitarbeiter im genannten Berechnungszeitraum erhalten hat. 3Dabei bleiben Kürzungen der Dienstbezüge bzw. der Zulagen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung der Dienstbezüge bzw. Zulagen außer Betracht."

Die Zulagen sind aber steuer- und sv-pflichtig, da die Arbeitsleistung dann nicht tatsächlich erbracht wurde.

Nein,die Zuläge fällt raus.Du bekommst das bezahlt was du leistest.

DerSchopenhauer  08.04.2022, 21:41

Das sieht der Tarifvertrag aber anders...

Fuchs444  08.04.2022, 21:47
@DerSchopenhauer

Wenn der Tarifvertrag das regelt dann ist doch die Frage überflüssig.