Bekommt man im AVR-Tarif (Caritas) Nachtschichtzulage im Urlaub, wenn man eigl. Nachtschicht hätte, aber da Urlaub hat?
Ich arbeite alle 2 Wochen am Wochenende in der Nachtschicht. Wenn ich jetzt Urlaub habe an einem Wochenende, wo ich eigl. wieder Nachtschicht hätte, bekomme ich dann mein Gehalt zzgl. der Zulagen aus der Nachtschicht?
2 Antworten
§ 2 AVR - Anlage 14
1Während des Erholungsurlaubs erhält der Mitarbeiter die Dienstbezüge nach Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR einschließlich der Zulagen, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, die er erhalten würde, wenn er sich nicht im Urlaub befände. 2Haben sich die Dienstbezüge und die Zulagen oder eine dieser Leistungen während der letzten drei Kalendermonate vor dem Beginn des Erholungsurlaubs zuungunsten des Mitarbeiters verändert, so bemessen sich diese während des Erholungsurlaubs nach den durchschnittlichen Dienstbezügen bzw. Zulagen, die der Mitarbeiter im genannten Berechnungszeitraum erhalten hat. 3Dabei bleiben Kürzungen der Dienstbezüge bzw. der Zulagen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung der Dienstbezüge bzw. Zulagen außer Betracht."
Die Zulagen sind aber steuer- und sv-pflichtig, da die Arbeitsleistung dann nicht tatsächlich erbracht wurde.
Nein,die Zuläge fällt raus.Du bekommst das bezahlt was du leistest.
Wenn der Tarifvertrag das regelt dann ist doch die Frage überflüssig.
Das sieht der Tarifvertrag aber anders...