Behindertenausweis beantragen bei herzschrittmacher?

3 Antworten

Das allein reicht als Grund wohl nicht aus:

" Eine Koronare Herzkrankheit (KHK) kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen und das Versorgungsamt kann auf Antrag einen Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) feststellen. Der GdB/GdS richtet sich nach dem Maß der Leistungseinschränkung.

Ab einem GdB von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert und kann Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

... nach Implantation eines Herzschrittmachers -  GdB/GdS 10

Für die Bemessung des GdS ist die Leistungseinbuße maßgeblich, weniger
die Art einer Herzkrankheit. Bei der Beurteilung des GdS wird zunächst
vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag
ausgegangen. Ergometerdaten und andere Parameter ergänzen als Richtwerte das klinische Bild."

http://www.betanet.de/betanetprint/soziales_recht/KHK---Schwerbehinderung-514.html

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Wenn du nur eine Erkrankung hast, ist es eher unwahrscheinlich, das sie dir einen Grad der Behinderung von 50 zugestehen. Ich habe z.B. 6 Erkrankungen, bin auch Frührentner. Aber das Versorgungsamt hat bei mir trotzdem nur einen Grad der Behinderung von 40 festgestellt.

ist in deinem Verfall ein Versuch wert.

Viel Erfolg!