Befundbericht an Hausarzt

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schweigepflicht besteht natürlich auch unter Ärzten, und ganz unabhängig davon, warum du die Befundweitergabe an deinen (Noch-)Hausarzt nicht gewünscht hast, der Facharzt hätte den Befund nach deinem ausdrücklichen Hinweis nicht an deinen Hausarzt weiterleiten dürfen. Offenbar liegt hier eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht vor. Du musst das natürlich nicht dulden, sondern kannst gegen den unverschwiegenen Arzt rechtliche Schritte einleiten. Die richtige Anlaufadresse wäre die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes.

Sehr viel kannst Du leider nicht machen!

ausser!!!

Ich würde jetzt beim Hausarzt auftreten und diesen Bericht verlangen und zwar ohne, dass er eine Kopie macht, ich würde ihm die Gelegenheit gar nicht geben, Du gehst einfach ohne Dich anzumelden da vorbei und verlangst diesen Bericht und sagt, dass er keine Kopie machen darf, dann darf er das auch nicht, auch nicht heimlich, wenn Du ihm nicht von der Pelle rückst, hat er auch keine Gelegenheit, für sich eine Kopie zu machen. Du hast sogar das Recht, Deine ganze Krankengeschichte zu verlangen, die muss er Dir aushändigen, wenn Du nicht mehr zu ihm gehen willst, einen andern Hauarzt hast, dann muss er Dir alle Unterlagen von Dir aushändigen, Deine Krankengeschichte gehört Dir und nicht dem Arzt, dafür hast Du sogar bezahlt, übrigens auch für das Aufbewahren!

Du musst dann aber diesem Facharzt, der den Bericht ihm geshickt hat, auch nochmal Deutlich machen, dass er keinen Bericht mehr diesem Hausarzt schicken darf!

Der Pqatient hat Heutzutage nämlich auch sehr viele Rechte, im Gegensatz zu Früher, da konnten sie machen, was sie wollten, das ist mittlerweile vorbei!

Also mach diesen Schritt und hol deine KG ab, geh aber nicht Ohne aus der Praxis, falls Dich jemand aufshieben will, sag, Dass Du nicht mehr weg gehst, ohne diesen Befund!

Scdhau mal im Patientenrecht nach, da stehts drin, was der Patient für Rechte hat!

Viel Glück! L.G.Elizza

"weil das bei ihnen eben so üblich wäre"

ist keine befriedigende Aussage und dagegen würde ich natürlich mein Veto einlegen!

Zum anderen kann ich aber nicht nachvollziehen, warum gerade der Hausarzt das Ergebnis der Untersuchung nicht wissen soll denn oft genug greift ein´s in´s andere und verschriebene Medikamente evtl. das Gegenteil von dem bewirken, was es eigentlich sollte?!?

kannst du. du fährst zum hausarzt und lässt dir den bericht im original aushändigen.

ist verletzung der schweigepflicht. übrigens hättest du den namen deines hausarztes nicht zu nennen brauchen.

meines wissens wird die ärztliche schweigepflicht in D sehr lax gehandhabt. habe schon 3 mal probleme damit gehabt.

die arbeitsämter sind übrigens nicht besser...

man sollte eigentlich eine patienten-interessengemeinschaft gründen und mit ALLEN fällen an die presse gehen - notfalls auch regenbogenpresse...

vor gericht gehen wegen sowas... versuch mal rauszufinden, welche gerichte dafür zuständig sind... das amtsgericht nicht. das sozialgericht auch nicht... hm... ich könnt eigentlich mal hier danach fragen...

gruss, pony

Das ist ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Das ist strafbar.

Allerdings halte ich es für wenig akzeptabel, dass Dein Hausarzt keine fachärztlichen Berichte bekommen soll. Wenn ich Dein Hausarzt wäre, würde ich die weitere Behandlung ablehnen, weil eine gute Behandlung so nicht möglich ist.

Das Geundheitssystem krankt ohnehin daran, dass die Patienten zu verschiedenen Ärzten gehen und der eine Arzt von dem anderen nichts weiß. So kann es schnell zu falschen Medikamentenverordnungen kommen, die unter Umständen lebensgefährlich sind.

meyerbo  10.02.2012, 10:27

Sehr gut !