Befreiung von Zuzahlungen?

3 Antworten

Kopiere deine Unterlagen , dann hat die KK was sie braucht und du behälst deine Originale

SibylleMonika 
Fragesteller
 07.07.2020, 19:45

Vielen Dank für Deine Antwort. Welche Unterlagen meinst Du? Steuerbescheid und Jahresrentenbescheid? Danke

Leisewolke  07.07.2020, 19:46
@SibylleMonika

die Unterlagen die die Krankenkasse benötigt um den Antrag zu bearbeiten

SibylleMonika 
Fragesteller
 07.07.2020, 19:47
@Leisewolke

OK, Danke

okieh56  08.07.2020, 18:30
@SibylleMonika

Steuerbescheid, Rentenbescheide - ggf. eine Bescheinigung vom Steuerberater, falls die Mieteinnahmen durch Corona eingebrochen sind.

Lege außerdem eine ärztliche Bescheinigung über eine chronische Erkrankung vor (falls diese vorliegt). Dann verringert sich die Belastungsgrenze von 2% auf 1% der Bruttoeinnahmen (abzüglich eines Freibetrages für den Angehörigen).

Hallo,

bei der Zuzahlungsbefreiung sind als Mieteinnahmenm die steuerlichen Einkpünfte aus Vermiertung und Verpachtung maßgebend.

  1. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen (BSG, 19.09.2007–B 1 KR7/07 R).

Eine Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze kann der letzte vorhandene Einkommenssteuerbescheid gemäß § 155 Abgabenordnung sein, sofern der Versicherte die Aktualität des ausgewiesenen Betrages bestätigt. Daneben können, sofern erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel vorläufige Gewinn-Verlust-Rechnung, Bescheinigung des Steuerberaters) hinzugezogen werden.

Quelle : https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlungen/_jcr_content/par/download_1500208867/file.res/Gemeinsames%20Rundschreiben%20vom%2004.12.2013%20in%20der%20Fassung%20vom%2018._19.06.2019%20zu%20Einnahmen%20zum%20Lebensunterhalt.pdf

-> Seite 11

Am besten der Krankenkasse den Befreiungsantrag, Nachweise über die Bruttorente bis 30.6. und ab 1.7. und eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides einreichen. Eine Erklärung, ob bei den Mieteinnahmen wesentliche Änderungen im Vergleich zum Steuerbescheid eingetreten sind, beifügen. In vielen Bereichen haben sich wegen Corona ja wesentliche Verschlechterungen ergeben.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Jahresrentenbescheinigung und den Steuerbescheid. Aus diesem gehen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hervor. Ggf. noch die EÜR.

SibylleMonika 
Fragesteller
 07.07.2020, 20:56

Vielen Dank, das ist auch meine Ansicht