Befreiung von Zuzahlungen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben keine große Rente und unsere Belastungsgrenze für Medikamentenzuzahlungen haben wir erreicht.
Wir möchten einen Antrag bei unserer Krankenkasse stellen zur Befreiung von Medikamentenzuzahlungen und haben angefragt welche Unterlagen wir dazu beibringen müssen.
Unsere Jahresrentenbescheinigungen, das ist klar dass wir diese vorlegen müssen. Jetzt will aber die Krankenkasse einen Nachweis über unsere Vermietung und Verpachtung (Ferienwohnung) über den gesamten Einnahmebetrag (Brutto). Diese Einnahmen werden durch einen Steuerberater berechnet und dem Finanzamt gemeldet wo wir auch unsere Umsatzsteuer zahlen. Die Vermittler ziehen von unserem Erlös noch Vermittlungsprovision und eine Zahlungsgebühr ab. Also kann ich nicht die gesamte Einnahmesumme angeben. Die Krankenkasse besteht aber darauf.
Des Weiteren muss ich sagen das der Bescheid der Einkommenssteuer aufzubewahren ist und Behörden als Einkommensnachweis vorzulegen ist. Warum gilt das nicht für die Krankenkasse?
3 Antworten
Kopiere deine Unterlagen , dann hat die KK was sie braucht und du behälst deine Originale
die Unterlagen die die Krankenkasse benötigt um den Antrag zu bearbeiten
OK, Danke
Steuerbescheid, Rentenbescheide - ggf. eine Bescheinigung vom Steuerberater, falls die Mieteinnahmen durch Corona eingebrochen sind.
Lege außerdem eine ärztliche Bescheinigung über eine chronische Erkrankung vor (falls diese vorliegt). Dann verringert sich die Belastungsgrenze von 2% auf 1% der Bruttoeinnahmen (abzüglich eines Freibetrages für den Angehörigen).
Hallo,
bei der Zuzahlungsbefreiung sind als Mieteinnahmenm die steuerlichen Einkpünfte aus Vermiertung und Verpachtung maßgebend.
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen (BSG, 19.09.2007–B 1 KR7/07 R).
Eine Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze kann der letzte vorhandene Einkommenssteuerbescheid gemäß § 155 Abgabenordnung sein, sofern der Versicherte die Aktualität des ausgewiesenen Betrages bestätigt. Daneben können, sofern erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel vorläufige Gewinn-Verlust-Rechnung, Bescheinigung des Steuerberaters) hinzugezogen werden.
-> Seite 11
Am besten der Krankenkasse den Befreiungsantrag, Nachweise über die Bruttorente bis 30.6. und ab 1.7. und eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides einreichen. Eine Erklärung, ob bei den Mieteinnahmen wesentliche Änderungen im Vergleich zum Steuerbescheid eingetreten sind, beifügen. In vielen Bereichen haben sich wegen Corona ja wesentliche Verschlechterungen ergeben.
Gruß
RHW
Die Jahresrentenbescheinigung und den Steuerbescheid. Aus diesem gehen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hervor. Ggf. noch die EÜR.
Vielen Dank, das ist auch meine Ansicht
Vielen Dank für Deine Antwort. Welche Unterlagen meinst Du? Steuerbescheid und Jahresrentenbescheid? Danke