Sich als Beamtenanwärter lieber gesetzlich oder privat vesichern?
Hallo liebe Community,
da ich bald ein duales Studium als Beamtenanwärterin (in Hessen) anfangen werde, beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit dem Thema Krankenversicherungen.
Der Großteil aller Beamten scheint privat versichert zu sein, da der Staat einem ja 50 Prozent Beihilfe leistet und man somit nur eine Restkostenversicherung abschließen muss, die in der Regel (bei gesunden und jungen Beamten) viel günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung ist.
Trotz des finanziellen Aspektes mache ich mir besonders darüber Gedanken, dass wenn man einmal privat versichert ist, es sehr schwierig ist, sich wieder gesetzlich versichern zu lassen. Aber da ich nach den fünf Pflichtjahren im öffentlichen Dienst vielleicht nicht mehr als Beamtin arbeiten möchte, wäre es sehr ärgerlich danach immer in der privaten Krankenversicherung bleiben zu müssen.
Gibt es Möglichkeiten, die einen Wechsel ermöglichen würden?
Und generell an alle Beamten und Kenner unter euch:
Welche Form der Krankenversicherung findet ihr empfehlenswerter und warum?
Vielen Dank schonmal.
Viele Grüße
3 Antworten
Hallo,
für Beamte in Hessen (nicht Bundesbeamte) gibt es eine Besonderheit: Beamte in der gesetzlichen Kranknversicherung erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Leistungserbringer mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben.
Man kann dann weiterhin die Vorteile der gewohnten Gesundheitskarte nutzen: der Arzt (und andere Behandler) rechnen die Kosten direkt mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Der Beitrag in der GKV liegt bei 14,0% der Bruttoeinnahmen (+Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse) und 1,525% bzw. 1,775% für die Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 190 Euro monatlich.
Der Vergleich zwischen der GKV und der PKV ist bei Beamten meist eine lebenslange Entscheidung.
Daher sollte man spätere mögliche Veränderungen mit in die Entscheidung einbeziehen:
• Was wird bei Aufgabe der Beamtentätigkeit passieren? (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man aber nicht mehr in die GKV zurück. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wäre dann nur in bestimmten Fällen möglich (z.B. Eintritt von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder Ausbildungsende/-abbruch vor dem 23. Geburtstag). Bei Wegfall der Beihilfe erhöht sich der PKV-Beitrag sehr deutlich (Verdoppelung oder mehr).
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres (Zweit-)Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten),
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den verschiedenen Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Gerade bei günstigen Ausbildungstarifen in der PKV können wichtige Leistungen fehlen. Am besten auch nach den Tarifen nach der Ausbildung und deren Beiträgen erkundigen. Bei gravierenden Beitragssteigerungen nach den genauen Ursachen fragen. Meist liegt es dann an fehlenden Leistungen in der Ausbildung.
Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben und pro Kind ist ein separater Beitrag zu zahlen. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
Für Stiefkinder sind ggf. auch Beiträge pro Person zu zahlen.
Als beihilfeberechtigter Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
In der Privatversicherung werden nach den Musterbedingungen der PKV Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Aufgrund der 2 Stellen (Beihilfe und Privatversicherung) wird es aufwändig, wenn man alles doppelt überwachen muss (wann eingereicht, was wurde erstattet, Begründung der Kürzung der Erstattung ...). Das ist für Gesunde schon kompliziert - bei schweren chronischen Krankheiten wird es nicht einfacher.
In der GKV beträgt der Beitrag aktuell ca. 14,0% zur Kranken- und 1,525% bzw. 1,775% zur Pflegeversicherung (beides berechnet von den Bruttoeinnahmen, mindestens von 1097 Euro). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man sich zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Vielleicht interessant:
https://www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/190409-bdv-pkv-rz-ansicht.pdf
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: https://www.rehakids.de/index.php?sid=a9948ee0c6310725724168202a9838bb
Wenn man in die PKV wechseln möchte, sind die Gesundheitsfragen im PKV-Versicherungsvertrag auf jeden Fall zu 100% korrekt zu beantworten: https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/
Wenn man aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt wird, kann man sich bei bestimmten Versicherungsunternehmen für bestimmte Tarife auf die Öffnungsklausel berufen (aber nur beim 1. Unternehmen und nur innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung): https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/a_Positionen/PDF/2020_07_oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf
Oft sind aber besonders gute Tarife oder zusätzliche Tarife für die Öffnungsaktion nicht freigegeben.
Bei Infoseiten zur Beihilfe sollte man immer auf das Impressum achten. Oft sind es Seiten von Versicherungsmaklern, wo Kontaktdaten von (zukünftigen) Beamten gesammelt werden.
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute bzw. Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) führen. Beide Experten sollten sich auch mit der pauschalen Beihilfe auskennen! Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
Noch Fragen offen?
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Mach einfach den Test: https://info-beihilfe.de/vergleich-gkv-zu-pkv/ der ist zumeist eindeutig. Sonst lass dich beraten, denn es kommt auf deine persönlichen Umstände an.
Wenn du ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnimmst, MUSST du sogar in die GKV zurück. Du bleibst also nach Ausstieg aus dem Beamtentum nur dann zwingend in der PKV, wenn du dich selbständig machst oder nen Job annimmst, bei dem du über der JAEG verdienst. In letzterem Fall kann man mit dem AG aber sicherlich sprechen, ob mana nicht erstmal etwas niedriger einsteigt und dann das Gehalt erhöht.