Ausziehen unter 25 Jahre von zuhause?
Hallo liebe User, ich habe kürzlich die Genehmigung vom Jugendamt erhalten das ich zuhause ausziehen darf da es dort nicht mehr funktioniert mit den Verhältnissen usw. Dieses schreiben habe ich wieder beim Jobcenter eingereicht und nun warte ich auf einen Termin von meiner SB. Jetzt ist doch eigentlich alles da was ich brauche oder? Muss das Jobcenter auch zustimmen oder reicht das Jugendamt denn? Umzugskosten werden nicht erstattet aber das ist kein Problem.
2 Antworten
wenn du ein schreiben des jugendamtes hast, aus dem hervorgeht das ein auszug notwendig ist, dann wird das jc dem zustimmen.
du beantragst dann mit dem normalen hauptantrag deinen regelsatz plus kosten der unterkunft, die angemessen sind. wenn du die kosten der unterkunft schon kennst, dann kannst du in der zwischenzeit schon 3 angebote raussuchen - das günstigste sollte das sein, welches du unbedingt haben möchtest.
hinzu packst du:
- antrag auf erstausstattung (listen bei google)
- antrag auf übernahme der einzugsrenovierung
- antrag auf umzugskosten (erkläre du kannst nicht fahren, du hast keine verwandten und keine freunde, du bist auf dich gestellt) - dann sollen sie diesen antrag ablehnen. nur weil sie es sagen, heißt es nicht das es stimmt.
- antrag auf kautionsdarlehen (so du kaution zahlen sollst)
wenn du weitere fragen hast, schauch gerne hier mit rein: www.elo-forum.org
Doch, Jobcenter muss auch noch zustimmen, die Zahlen ja dann Miete