Ausziehen unter 25 Jobcenter Erfahrungen?

5 Antworten

1. Du bist volljährig - wenn sich deine Mutter weigert, dich bei ihr wohnen zu lassen, dann kann sie keiner zwingen.

2. Das mit dem Wohngeld wird auch woanders so gehandhabt - wer Einkommen hat und ergänzend ALG II brauchte, der muss sich vom Wohngeldamt bestätigen lassen, dass er zuwenig verdient, um seinen Bedarf mit Einkommen und Wohngeld zu decken.

3. Es gibt so eine Faustformel - man muss mit seinem Einkommen 80% des Regelbedarfes nach dem SGB II haben, allse darunter landet eh wieder beim Jc. In deinem Fall ist das relativ klar. Ein Bedarf von 409 € Regelleistung + angemessene Miete (bei dir konkret 200€) steht einem Einkommen von 192 € Kindergeld und 100 € Unterhalt gegenüber. Da ist nichts mit 80%, das müsste jeder Bearbeiter auf den ersten Blick sehen.

4. Wenn du nicht in einer Ausbildungf bist, hast du weder Anspruch auf Kindergeld noch auf elterlichen Unterhalt.

Ich habe meinen Job kürzlich verloren (3 Monate angestellt)

Wieso hast du überhaupt Kindergeld bekommen? Oder warst du in einer Ausbildung? Teilt diese Veränderung möglichst schnell der Familienkasse mit, die wollen jeden Cent, den sie zuviel zahlen, später wieder zurück.
Für dich wäre das egal - was die Familienkasse nicht zahlt, zahlt das Jobcenter.

6. Was die Rumtrödelei des JC anbelangt - ich würde darauf bestehen, mit einem Vorgesetzten zu sprechen. Und ihm dann klar machen, dass du aufgrund der Arbeitsweise des JC ab dem 01.09.2017 ohne festen Wohnsitz bist und dich gerade schon mal über Notunterkünfte informierst.

Und dass du diese Situation, wenn sie denn eintritt, zu 100% dem Jobcenter anlasten wirst.
Du darfst ruhig ein bisschen übertreiben. Mach ruhig ein bisschen Druck.

Aber unterschreibe den Mietvertrag nicht vor der Zustimmung des JC zur Kostenübernahme, das könnte Ärger geben.
Normalerweise wird - quasi als Sanktion für so etwas - genau die Miete in der vorhergehenden Höhe bezahlt und nicht mehr, also nicht die reale und höhere Miete.

Allerdings - wenn der Mietanteil, der tzuvor bezahlt wurde für dich (bzw. bewilligt) nicht unter 200€ liegt, dann könnte dich das eigentlich nicht schrecken.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

markusher  18.08.2017, 13:33

2. falsch. wohngeld erhält wer einkommen hat und dazu gibts einen mindestbetrag den man verdienen sollte. es wird kein wohngeld beantragt, sondern hier wird alg2 beantragt und dieser antrag muss bearbeitet werden - zügig sogar.

3. es gibt da keine faustformel. hier liegt kein einkommen vor somit ist natürlich alg2 fällig und muss auch auf antrag bearbeitet werden

4. ist falsch. da der ts erst 19 ist hat sie als ausbildungssuchende und arbeitssuchende natürlich anspruch auf kindergeld,

5 kindergeld wurde wohl bezogen weil die ts ausbildungssuchend ist, das steht ihr zu.

6. das jc trödelt nicht wirklich, sie zögern sachen sinnfrei raus. eine bearbeitung eines antrages kann bis zu 12 wochen duaern.

wenn sie den mietvertrag unterschreibt, verliert sie alle ansprüche an renovierungskosten, umkostenbeitrag oder erstausstattung.

du solltest diese sinnfreien "ratschläge" unterlassen die der ts nur unnötig nachteile verschafft.

das jugendamt muss eine stellungnahme abgeben und den auszug befürworten. darin kann auch enthalten sein, dass du rausfliegst. damit gehst du dann zum jobcenter und bekommst die zusicherung für ein wohnungsangebot. wenn die sb beim jugendamt der meinung ist, dass sie keine ahnung hat, dann wende dich an den amtsleiter oder teamleiter.

eine solche bescheinigung braucht jeder u25 der asuziehen will und der es nicht zumutbar findet weiter bei den eltern zu leben. daei ist es egal ob die im bezug sind oder nicht.

der schnellste weg ist ein schriftstück deiner mutter, dass du zum 31.8 ausziehen musst und dann obdachlos bist. das legst du dem sb beim jobcenter vor. am günstigsten gleich montag.

www.elo-forum.org

Ich möchte dir raten, mal zur Sozialberatung der Caritas zu gehen. Die kennen sich aus und werden dir deine Möglichkeiten aufzeigen. Sollte es Probleme mit Ämtern geben, helfen sie auch dabei.

Das ist sogar kostenlos.

Zwingend wichtig ist erst einmal, dass Du zwecks Fristenwahrung einen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen musst.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht eh nicht, da dafür Dein Einkommen eindeutig zu gering ist.

Wenn deine Mutter die jetzige gemeinsame Wohnung verlässt, ist sie natürlich NICHT verpflichtet dich in die neue Wohnung mit zu nehmen.

Dass du erst mit 25 ausziehen kannst, ist ja auch nicht in Stein gemeißelt.

Mit einem wichtigen Grund darfst du das selbstverständlich. Dieser ist ja gegeben.

Allerdings musst du dir schon selbst eine Bleibe suchen. dafür ist das JobCenter nicht zuständig.