Auszahlung Unfallrente von der BG

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Hallo,

unter diesem Link finden sich einige Informationen zu diesem Thema: http://www.unfallrente.net/unfallrente-berufsgenossenschaft-bg.html.

Alternativ kann man sich an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden und dort fachmännisch beraten lassen. Bei diesen Informationen kann man sich, im Gegensatz zu den Informationen aus einem Forum, zumindest auf Vollständigkeit und Richtigkeit verlassen. Diese Vorgehensweise ist daher empfehlenswerter.;)

Viele Grüße

Hoi.

Wie Koifrau schon schrob - Antrag stellen und abwarten. Die BG muss da einiges prüfen und kommt dann auch dich zu.

Hier mal die entsprechenden Regelungen:

§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert

(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden. Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 nicht erreichen, können auf ihren Antrag mit einem Betrag abgefunden werden, der dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Kapitalwertes.

(2) Eine Abfindung darf nur bewilligt werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.

(3) Tritt nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls (§ 73 Abs. 3) ein, wird insoweit Rente gezahlt.

§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert

(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 vom Hundert oder mehr haben, können auf ihren Antrag durch einen Geldbetrag abgefunden werden. Das gleiche gilt für Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 erreichen oder übersteigen.

(2) Eine Abfindung kann nur bewilligt werden, wenn

1. die Versicherten das 18. Lebensjahr vollendet haben und

2. nicht zu erwarten ist, daß innerhalb des Abfindungszeitraumes die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.

§ 79 Umfang der Abfindung

Eine Rente kann in den Fällen einer Abfindung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert bis zur Hälfte für einen Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden. Als Abfindungssumme wird das Neunfache des der Abfindung zugrundeliegenden Jahresbetrages der Rente gezahlt. Der Anspruch auf den Teil der Rente, an dessen Stelle die Abfindung tritt, erlischt mit Ablauf des Monats der Auszahlung für zehn Jahre.

Ciao Loki

Du kannst dich hierzu z.B. beim VDK beraten lassen.

Die helfen auch bei der Antragstellung. Aber bitte unbedingt gut beraten lassen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Altersrente und ggf. Ansprüche des Ehepartners im Falle des Todes.

Ich wünsche dir eine überlegte und fundierte Entscheidung.

Eine Abfindung der Verletztenrente ist nicht zu empfehlen. Du bekommst nur einige Jahresrenten auf einen Schlag ausgezahlt, sofern du so gesund bist, dass du eine normale Lebenserwartung hast. Wirst du 80 erhälst du noch 23 Jahre Rente + jährliche Anpassung. Nimmst du jetzt die Abfindung hast du vlt. nur 10-12 Jahresrenten sofort in der Tasche und der Rest ist: verschenkt

Du willst Dir Deine Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen? habe ich das richtig verstanden? Dann wende Dich an Deine Berufsgenossenschaft und schau hier: http://www.gutefrage.net/frage/unfallrente-auszahlen-lassen Das Thema wurde im gutefrage.net schon behandelt. Ob es möglich ist und in welcher Höhe hängt vom Grad der MdE ab. In jedem fall würde ich mich an meinen zuständigen Sachbearbeiter wenden.