Aufhebungsvertrag wegen neuer Arbeitsstelle?

4 Antworten

Normalerweise kündigt man sein Arbeitsverhältnis ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) und fängt dann beim neuen Arbeitgeber an.

Kann man die Kündigungsfrist nicht einhalten kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Allerdings kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht erzwingen, der Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn auch der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.

Peter Kleinsorge

Kleinsorge  21.05.2010, 08:46

@Bufter: Beim durchlesen Ihrer Antworten sehe ich dass Sie wesentliche Informationen nicht genannt haben! Für das nächste Mal: Geben Sie wesentliche Informationen bei der Fragestellung mit an, denn Sie wollen ja sicher aussagekräftige bzw. belastbare Antworten?

Da Sie bereits betriebsbedingt gekündigt wurden ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass Ihr Arbeitgeber einer vorzeitigen Aufhebung zustimmen wird, da er Sie dann für die restliche Zeit Ihrer Kündigungsfrist nicht mehr bezahlen muss.

Auch wenn dies möglich ist, sollten Sie die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht mündlich, sondern schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Peter Kleinsorge

Bei deiner alten/aktuellen Arbeitsstelle hast du sicherlich einen gültigen Arbeitsvertrag. Um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, musst du das alte Arbeitsverhältnis innerhalb der geltenden Fristen kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber vereinbaren. Auf alle Fälle muss das alte Arbeitsverhältnis gerade mit Sicht auf die Sozialversicherungen und das Finanzamt ordentlich beendet werden.

newcomer  20.05.2010, 21:18

ein Aufhebungsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, man kann sich auch mündlich darauf einigen, ohne Kündigungsfrist sofort den Job zu beenden

wenn dein derzeitiges arbeitgeber einwilligt ist das kein problem musst nur sicher sein das du auch die andere arbeitstelle dann auch wirklich sicher ist weil du sonst du den auhebungsvertrag eine 3 monatige sperra bekommst sprich du bekommst kein geld falls der andere job ins wasser fallen sollte

Bufter 
Fragesteller
 20.05.2010, 21:21

Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.

Bufter 
Fragesteller
 20.05.2010, 21:21

Ich wurde zum 30.06.10 fristgemäß gekündigt(betriebsbedingt!),könnte aber ab kommenden Dienstag eine neue A.-stelle befristet antreten.Ich will unbedingt in diese neue Firma reinkommen u.am 01.07.10(also nach d.Kündigungsfrist)wäre es zu spät.Auf ALG 1 hätte ich sowieso noch keinen Anspruch,da ich noch noch nicht so lange gearbeitet habe.Mein Noch-AG wäre mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.

newcomer  20.05.2010, 21:24
@Bufter

wenn du bzw er nicht auf Kündigungsfrist bestehen braucht ihr auch keinen Aufhebungsvertrag. Du kannst von einem auf den anderen Tag gehen.

newcomer  20.05.2010, 21:28
@newcomer

weiß ich deshalb 100% ig genau, weil ich dieses heute so durchgeführt habe. Gestern gekündigt und am 1.06.2010 werde ich ohne Wartezeit meine neue Stelle antreten. War im Angestelltenverhältnis, das 16 Jahre

Bufter 
Fragesteller
 20.05.2010, 21:30
@newcomer

sicher?

newcomer  20.05.2010, 22:18
@Bufter

mit unserer Personalmanagerin so abgesprochen und für Gut erklärt

brauchst du nicht unbedingt. Wenn AG und AN sich einigen, geht es auch ohne Wartezeit

sille3333  20.05.2010, 21:09

genau das nennt man auhebungsvertrag

amdros  20.05.2010, 21:11
@sille3333

geau so ist es... darum meine Frage was eigentlich die Frage nun ist???

newcomer  20.05.2010, 21:14
@sille3333

nein wenn sich beide einig sind, geht es auch ohne Vertrag!!

DerCAM  23.05.2010, 03:53
@newcomer

Umgekehrt. Wenn sich beide einigen, ist das bereits der Vertrag. Einigen sie sich jedoch nicht, dann kann's gar keinen Vertrag geben.