Arbeitsunfähig jetzt Aufhebungsvertrag oder auf die Krankenkasse warten.

11 Antworten

  • Dein Arbeitgeber kann Dir aufgrund der Krankheit (und der damit verbundenen Nichteignung für Deine Arbeit dort) nach dem Kündigungsschutzgesetz (falls es denn anzuwenden ist) nur kündigen, wenn er keine Möglichkeit hat, Dich an einer anderen Stelle im Betrieb zu beschäftigen.

Die Krankschreibung einmal außer Acht gelassen: Je nachdem, wie die Arbeitsagentur, Dein Fallmanager eingestellt ist: rigoros, kann es sein, dass sie von Dir erwarten, gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen, da sonst eventuell unterstellt wird, Du würdest die Kündigung billigend in Kauf nehmen.

  • Ein Aufhebungsvertrag (in dem man ja eventuell Vorteile für sich aushandeln kann - aber nur dann) ist mit Blick auf die Arbeitsagentur nur dann voraussichtlich problemlos, wenn der Arbeitgeber im Vertrag erklärt, dass auch ohne diesen Vertrag eine betriebsbedingte Kündigung unausweichlich wäre.

  • Am besten ist es für Dich erst einmal, die Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von Kündigung oder Aufhebungsvertrag) über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum aufrecht zu erhalten und anschließend so lange als möglich (und wie die Krankenkasse "mitspielt") Krankengeld zu beziehen, weil das den Eintritt in die Arbeitlosigkeit hinauszögert.

Bei allen Überlegungen ist es ratsam, die Arbeitsagentur zur Beratung und Information aufzusuchen, auch wenn Du Dich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht "arbeitslos melden" kannst.

Du könntest auch eine Kündigung bekommen, weil Du Dein Chef schon informiert hast.

Bei der Krankenkasse solltest Du erstmal Krankengeld beantragen, dazu hast Du ein gesetzliches Recht. Solange Du Krankengeld bekommst ist die BA / ARGE nicht verpflichtet Dir etwas zu zahlen. Das Arbeitslosngeld ALG I wird nicht wegen dem Bezug von Krankengeld gekürzt.

Trotzdem solltest Du Dich dort schonmal arbeitssuchend melden. Arbeitslosmeldung sofort, sobald Du Dein Arbeitsplatz verloren hast!

Einen Auflösungsvertrag schließt Du nicht zwangsweise ab, Du kannst frei entscheiden, wenn Du es willst. Insbesondere Abfindungen bieten einige Arbeitgeber an, wenn sie einen Mitarbeiter loswerden wollen. Rechne selbst nach, ob Du mit Krankengeld und anschließenden Arbeitslosengeld nicht besser bedient bist.

Solltest Du ein Auflösungsvertrag machen, droht Dir eine Sperrfrist von der BA. Die Krankenversicherungsbeiträge zahlst Du dann ggf extra.

Ein Aufhabungsvertrag ist in dieser Situation extrem ungünstig. Lass Dich kündigen, falls Dein Chef das will. Solange Du krank geschrieben bist erhältst Du kranknegeld, das wird über ein Jahr lang gezahlt. Und dann steht eine Umschulung an, dazu beraten Dich Krankenkasse, Berufsgenossenschaft udn Arbeitsamt. Arbeitslosengeld wird erst nach dem Krankengeld gezahlt und Du kommst so auf eine lange Bezugsdauer. Deswegen ist das auch finanziell nicht gleich.

Bei einem Aufhebungsvertrag bist Du 3 Monate gesperrt Beim Arbeitsamt.Lasse Dich Kündigen,als Begründung Den Bericht des Arztes Denn kannst du noch widersprechen.Du selber solltest nirgens Vereinbarungen treffen.Sondern immer einen Bescheid bekommen.Lass Dir das vom Arzt schriftlich geben mit den Berufsverbot.Melde Dich dann bei der Berufsgenossenschaft,.Die müssen Deine Berufsunfähigkeit Bestätigen Und für deine Berufliche Weiterbildung ,oder rente sorgen.Sei jetzt vorsichtig alle wollen Geld sparen.

ja keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. damit kommst Du beim Arbeitsamt in eine Sperrzeit rein. Soll Dich Dein Chef mal aus betrieblichen Umständen kündigen. Dann solltest Du Dich mal bei deinem Rentenversicherer vorstellen und dort die Situation schildern. Aber immer schön krankgeschrieben bleiben.