Aufhebungsvertrag mündlich vom Arbeitgeber zurückgezogen?

5 Antworten

Hier wurde dir bereits der Rat gegeben dich an die zuständige Kammer zu wenden. Dem kann ich mich nur anschließen und das solltest du sehr schnell erledigen.

Der von dir beschriebene Sachverhalt ist juristisch gar nicht so einfach aufzuarbeiten. Grundsätzlich beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis. Es gibt 2 Möglichkeiten die Rechtswirkungen des Aufhebungsvertrages aus der Welt zu bringen: Der Aufhebungsvertrag wird unverzüglich angefochten oder beide Parteien kommen überein aus dem Aufhebungsvertrag keine Rechte mehr herleiten zu wollen.

Die Anfechtung müsste unverzüglich nach Kenntnisnahme erfolgen. Auch deswegen bitte schnellstmöglich zu einem rechtlichen Berater oder der Kammer.

Ob die mündliche Vereinbarung die Rechtswirkungen des Aufhebungsvertrages beseitigt hat halte ich zumindest für sehr unsicher. Erst einmal dürfte sich in dem Aufhebungsvertrag eine Klausel befinden, dass nur durch Schriftform Änderungen des Aufhebungsvertrages möglich sind. Ob diese Klausel wiederum wirksam ist ist eine andere Frage (Vorrang der Individualabrede). Die andere Frage dürfte die Frage des Nachweises sein. Wenn ich es richtig verstehe war auch dein Vater dabei als dies mündlich zugesagt wurde. Richtig? Dann wäre dein Vater der Zeuge dafür.

Zur Zeit die Empfehlung schnellstmöglich Kontakt zur Kammer zu suchen und erst einmal ganz normal weiter zu arbeiten. Am sinnvollsten wäre es natürlich wenn dein Chef dir irgendwie bestätigen würde, dass der Aufhebungsvertrag aus der Welt ist. Ansonsten bleibt dir möglicherweise nichts anderes, als den rechtlichen Weg zu gehen

natürlich habe ich den aufhebungsvertrag unterschrieben, weil ich angst hatte und zu dem zeitpunkt nicht meine rechte kannte.

Gut dass Du es jetzt weißt.

nach einem längeren Gespräch hat mein chef MÜNDLICH den aufhebungsvertrag zurückgezogen und den originalen aufhebungsvertrag von mir bekommen.

Es wäre wohl besser gewesen, dass Du seine Durchschrift bekommst bzw. er seine vernichtet.

heute hat man mir meinen arbeitsschlüssel genommen und meinen account für die lohnabrechnungs software gesperrt.

Entweder wissen die anderen Angestellten oder Vorgesetzten nicht dass Dein Chef den Aufhebungsvertrag mündlich zurückgenommen hat oder er hält sich wirklich nicht an die Vereinbarung ( was ich denke )

nun habe ich keine schriftliche Bestätigung, dass der aufhebungsvertrag zurückgezogen wurde und mein chef war bis jetzt auch nicht in der arbeit. 

Bist Du noch am arbeiten und gibt es noch andere Vorgesetzte?

Der Chef wird doch wohl von denen telefonisch erreichbar sein.

Der Chef soll  das klären mit dem Account und Du willst bis Ende der Woche eine schriftliche Bestätigung, von ihm oder einer Person die dazu befugt ist, dass der Aufhebungsvertrag nicht mehr gilt.

Was stand eigentlich in dem Aufhebungsvertrag, zu wann sollte Dein Arbeitsverhältnis enden?

Falls Deine Anstellung durch den Aufhebungsvertrag beendet sein sollte, hast Du trotzdem noch nachweislich wieder gearbeitet?

Also Morgen eine verantwortliche Person persönlich ansprechen und Zeugen mitnehmen und hoffen dass die Sache geklärt wird.

Bringe zum Ausdruck dass Du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn Du bis Freitag keine Bestätigung der Rücknahme des Aufhebungsvertrags bekommst.

Ich sehe gerade den Überbegriff Ausbildung; bist Du noch unter 18?

Falls ja, dann ist Deine Unterschrift eh nicht wirksam!

Wende Dich an die IHK. Dort wirst Du gut beraten, da Du Dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest. Eine Aussage, wie sie von Dir der Kollegin gegenüber getroffen wurde, ist nicht mal ein Grund für eine Abmahnung. Höchstens für eine ERmahnung. Als Azubi unterliegst Du besonderem Kündigungsschutz.

Was der Chef macht ist Erpressung. Jeder Arbeitsrichter wird ihm das um die Ohren hauen. Sollte das Verhältnis nicht mehr tragbar sein, dann suche eine Firma in der Du die Ausbildung fortsetzen kannst.

Und Tipp fürs nächste Mal:

Solltest Du Kollegen unkollegial finden, dann formuliere das anders. Zum Beispiel: Ich empfinde Dich als unkollegial. Und nicht DU bist unkollegial. Das ist ein erheblicher Unterschied. Und wenn Du so eine Aussage machst, dann solltest Du sie auch begründen können. Das dient dem Betriebsklima.

Nur dein Chef kann wissen ob du nun raus bist oder nicht.

Wie kann man jemanden damit bedrohen ihn rauszuschmeissen wenn er nicht freiwillig geht. Das ist doch in beiden Fällen das selbe übel.

Und warum gibst du IHM deinen Kopie des Aufhebungsvertrags, wenn dann hättest du seine gebraucht.

Er hat den von dir unterschriebenen Aufhegungsvertrag, der gültig ist.

meine anklagefrist ist nächste woche vorüber und ich bin gerade am verzweifeln.

Was für ne Anlagefrist denn ?

Klär das mit einem Gespräch. Du braucht nicht mit dem Arbeitsgericht drohen, was willst du da. DU hast doch gekündigt.

Wende dich an die kammer den das war eine eindeutueg nötie4gung und dein chef handelt so als wen er dich doch rauswerfen wird.Wen du zb keine 18 kanst du den aufhebungvertzrag garnicht selber aleine unterschreiben und unkolegial ist keine beleidiegung Die Drohung mitder fristlosen entallasung war schon eine nötiegung und die ist garnicht möglich du hats ja weder den chef noch andere beleidiegt und es gibt auch menshcne die unkolegial handeln!

Schalte die Kammer ein und Die gewerkschaft bzw einen Anwalt!Dein noch chef wird sich nicht an die rücknahme halten!