Arbeitgeber möchte sich von mit Trennen aufhebungsvertrag und Abfindung

10 Antworten

Deine Möglichkeiten kennst Du doch: entweder Du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder Du wirst gekündigt.

Einen Aufhebungsvertrag kann man verhandeln - gegen eine Kündigung kann man klagen.

Für beides braucht man gute Nerven und Clevernes - ein Anwalt wird für Dich vielleicht etwas herausholen, aber nur, wenn Du es willst und soviel Du willst.

Beachte auch eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld http://www.abfindunginfo.de/sperrzeit-nach-abfindung

  • Du musst natürlich keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sondern hast die freie Wahl. Wenn du in der Firma keine Zukunft mehr hast, dann ist es sicherlich nicht falsch, sich neu zu orientieren, aber du solltest nicht voreilig zustimmen, sondern genau überdenken, was du rausholen kannst.
  • Bedenke die Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, wenn du einen Aufhebungsvertrag schließt. Die Abfindung muss entsprechend höher sein, damit sich das lohnt. Berechne, welche Arbeitslosengelder dir verloren gehen und wieviel Abfindung du ohnehin für die Betriebszugehörigkeit zu erhalten hast. Alles verhandelbar.
  • Schätze ab, wie leicht oder schwer du wieder eine neue Stelle finden kannst. Arbeitslosenzeiten im Lebenslauf sehen nicht gut aus. Aufhebungsverträge können zum Beispiel auch erst eine Aufhebung zum 1.7.2015 oder dergleichen vorsehen, so dass du länger Zeit hast, eine neue Stelle zu suchen und den Lebenslauf sauber zu halten. Alles verhandelbar.
  • Ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis sollte Teil des Aufhebungsvertrags sein. Es sollte neue Bewerbungen besonders leicht machen und deine Stärken betonen. Alles verhandelbar.
  • Ich rate Dir, erst einmal auf Zeit zu spielen und zu sagen, dass du Bedenkzeit benötigst. Es ist nichts eilig, lass dich nicht vom Arbeitgeber hetzen. Ich rate Dir, sofort damit zu beginnen, den Stellenmarkt zu sichten.
  • Falls du wirklich dauerhaft gesundheitlich angeschlagen bist, solltest du dich eher nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, denn das Finden einer neuen Stelle kann dann sehr schwierig sein.

du musst nicht unterschreiben...du bist nicht gezwungen...nur solche schweine Geschäftsführer sind wird er dich so häftig beobachten und dich für alles anmahnen bis du freiwillig gehst (weil rausgeekelt) oder er dich nach 3 Abmahnungen fristlos kündigen kann...

wir hatten eine azubine die der Chef loswerden wollte und da sie den aufhebungsvertrag nicht unterschreiben wollte hat er ihr das leben schwer gemacht! z.B sie hat sich Krank gemeldet und die Bescheinigung am selben Tag noch per Post geschickt was auch auf dem Poststempel zu sehen war...schon am nächsten Tag hatte sie die erste Abmahnung...

Kaya01  14.08.2015, 10:05

Die Abmahnung wird kaum Rechtens gewesen sein ;)

SiViHa72  14.08.2015, 10:23
@Kaya01

Schade,w enn das wirklich so war, hätte die Azubine sich mal von einem Anwalt beraten lassen sollen.

Aber leider stimmt´s schon..w enn sie einen auf Weg 1 nicht loswerden,dann suchen sie nach was anderem.

Mein werter AG hat, als ihm klar wurde, ich wehre mich anwaltlich gegen fehlerhafte Kündigung, allen Ernstes angeführt: Das Büro war unordentlich am..(Datum)

Das war 4 Wochen nachdem ich das Büro nicht mehr betreten durfte und nur noch eine Aushilfe, total überfordert, da war.

Mein Anwalt hat nur gelacht. Als nächste kam, ich hätte genommene Verpflegung nie gezahlt.. dummerweise hatte ich noch alle Belege.

Dann: die Buchhaltung stimme nicht. ich hatte schriftlich,d ass dieser Fehler von meinem Vorgänger gemacht worden war.

Dann: es seien keine Dienstpläne geschrieben worden. Ich hatte die Dienstpläne bis zu meiner Freistellung alle auch an meine private Mailadresse geschickt. Erst als ich nicht mehr da war, gab es keine DP mehr. Bezeugte sogar die Aushilfe, sie hatte eine Mail von der Geschäftsführung, sie müsse das nach meinem Ausscheiden nicht machen,d as mache die Geschäftsstelle

Frei nach dem Motto: wir versuchen es mal.

Naja, hat wie gesagt nicht funktioniert für sie.

Unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag, droht dir eine 3-monatige Sperrfrist für den bezug von ALG 1.

Insofern solltest du auf die angebotene Abfindung noch mindestens 3 Monatsgehälter packen. Dann kannst du dir überlegen, ob der Aufhebungsvertrag für dich lukrativ ist. Unterschreiben musst du ihn natürlich nicht. Alles Verhandlungssache.

Aufhebungsvertrag annehmen und auf 3 Monate Sperre vom Jobcenter einstellen; Abfindung kassieren. Ansonsten regelkonforme Kündigung abwarten; ohne Abfindung. Ist ein Grund bekannt, warum Aufhebungsvertrag?