Auf meinem Konto ist Geld von meinem Vater?

6 Antworten

Wenn eure Familie insgesamt AlG 2 bezieht, sind sämtliche Konten anzugeben.

Deinem Vater geht es aber vorwiegend darum, dass sein Geld nicht gepfändet werden soll.

Beim JobCenter wirst du aber ein Problem bekommen, wenn auf dein Konto Gelder eingehen, die dir gar nicht zustehen.

UrsulaBerger 
Fragesteller
 29.12.2018, 12:59

Was denn für Probleme?

DerHans  29.12.2018, 13:01
@UrsulaBerger

Wenn du regelmäßige Einnahmen hast, bist du nicht bedürftig.

UrsulaBerger 
Fragesteller
 29.12.2018, 13:02
@DerHans

Nein, ich hab keine Einnahmen, bin daher bedürftig, aber auf was kann ich mich gefasst machen?

DerHans  29.12.2018, 13:08
@UrsulaBerger

Auf deinem Konto geht aber ständig Geld ein. Das wirst du dann erklären müssen.

XC600  29.12.2018, 13:10
@UrsulaBerger

Wenn das Geld von deinem Vater auf dein Konto geht bist du nicht bedürftig , das Geld wird ja dir zugeordnet, ist also in dem Moment dein Geld

Artus01  29.12.2018, 15:18
@XC600

Dass ihm nicht viel passieren kann. Wenn die Gläubiger, vor denen der Vater wohl das Geld verbirgt, ihm auf die Schliche kommen, machen sie ihm das Konto dicht wenn sie einen VB haben. Das sind nur Unannehmlichkeiten, strafrechtlich ist da nichts drin.

Artus01  29.12.2018, 13:42

Unsinn, das fällt nicht unter Geldwäsche.

lesterb42  29.12.2018, 15:05
@Artus01

Und wie lautet die richtige Antwort, wenn meine Unsinn ist?

Artus01  29.12.2018, 15:19
@lesterb42

Dass ihm nicht viel passieren kann. Wenn die Gläubiger, vor denen der Vater wohl das Geld verbirgt, ihm auf die Schliche kommen, machen sie ihm das Konto dicht wenn sie einen VB haben. Das sind nur Unannehmlichkeiten, strafrechtlich ist da nichts drin.

lesterb42  29.12.2018, 15:32
@Artus01

Du hast die Vorschriften nicht gelesen oder nicht verstanden. Hier geht es um Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldstrafen verbunden sind.

§ 154 Kontenwahrheit

(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.

Artus01  29.12.2018, 15:50
@lesterb42

Ich habe den § schon gelesen, sonst hätte ich den Kommentar nicht geschrieben.

Wie ich schon erwähnte hat das mit Geldwäsche nichts zu tun, zumindest geht es nicht aus der Frage hervor.

Allerdings passt er nicht, denn schon zu Anfang heisst es:

Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen ...

Ich gehe einfach mal davon aus dass das Konto des Fragestellers auch auf seinen Namen lautet.

Ach ja, Buchungen vornehmen lassen, hat der Fragesteller auch nicht.

lesterb42  29.12.2018, 15:56
@Artus01

Wenn der GF Buchungen vornehmen läßt, die sich nicht auf ihn sondern auf einen Dritten beziehen, ist das falsch deklariert und erfüllt den Tatbestand des § 154 Abs. 1 AO.

Warum macht sich Vati denn die Mühe, das Geld über das Konto vom Sohn laufen zu lassen? Damit er seine Gläubiger betrügt. Soetwas ist verboten!!

Artus01  29.12.2018, 16:34
@lesterb42

Dann jetzt mal die Sache mit dem § 154 AO endgültig klären, § 1 AO, Abs. 1, Anwendungsbereich:

(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.

Wo in der Eingangsfrage steht was von Steuern?

Dann noch dieser Quatsch:

Wenn der GF Buchungen vornehmen läßt,

Wo hat der Fragesteller erwähnt dass er Buchungen vornehmen lässt? Dass auf seinem Konto Geld eingeht ist keine von ihm veranlasste Buchung.

Zum Abschluss. Ob der Vater seine Gläubiger betrügt kann aus der Frage nicht hergeleitet werden. Allein die Umleitung seines Einkommens auf das Konto des Sohnes ist kein Betrug.

Unangenehm kann die Sache nur werden wenn der Vater eine falsche Vermögensauskunft abgegeben hat, das kann man aber dem Sohn nicht anhängen. Noch nichtmal Beihilfe.

lesterb42  29.12.2018, 16:55
@Artus01

Dann ist ja alles in Ordnung.

korruptepolitik  29.12.2018, 17:04
@Artus01

völlig falsch. Die Bank ist zur Meldung schon im Verdachtsfall verpflichtet. Genau der liegt hier vor. Meine Antwort kannst Du gerne oben lesen. Beste Grüße Dozent Hochschule für Bankwirtschaft

korruptepolitik  29.12.2018, 17:06
@lesterb42

schreibt viel Unfug, der gute Artus. Ich hab mal eine Antwort dazu gegeben. Viele Grüße Dozent Hochschule für Bankwirtschaft

Artus01  29.12.2018, 17:15
@korruptepolitik

Du solltest schnellstens den Beruf wechseln.

Die AO gilt für das was in der Eingansfrage steht überhaupt nicht! Da kann eine Bank melden soviel sie will, es interessiert niemanden.

lesterb42  29.12.2018, 17:17
@Artus01

Natürlich gilt die AO. Als Bank weißt du doch überhaupt nicht, welche Tatbestände durch diese dubiosen Kontobewegungen erfüllt werden.

Aber du darfst gerne den letztzen Post haben:

Artus01  29.12.2018, 17:18
@lesterb42

Nein, die AO gilt nicht.

Glücklicherweise gibt es aber Staatsanwälte die sowas studiert haben.

UrsulaBerger 
Fragesteller
 29.12.2018, 22:19
@Artus01

Also.. auf was kann ich mich jetzt einstellen? Nette Diskussion :D

Artus01  30.12.2018, 07:27
@UrsulaBerger

Du kannst Dich darauf einstelölen das nichts weiter passiert. Eventuell macht die Bank das Konto dicht, wenn ihr was auffällt. Wenn die Gläubiger Deines Vaters einen Titel haben und herausfinden wo das Geld bleibt, bekommst Du eine Pfändung auf Dein Konto und hast auch zunächst Probleme.

Strafrechtlich hast Du nichts zu befürchten.

Problem wegen Geldwäscheverdacht, Dein Konto kann Dir geschlossen werden. Im Kto Eröffn Antrag jeder Bank steht drinne, das nur für eigene Rechnung gehandelt wird, strafrechtliche Konsequenzen möglich, auch Konsequenzen bei Sozialleistungen wegen Verschleierung oder Entzug derselben, weil man davon ausgeht, das es Dein Geld ist und Du nicht bedürftig bist.

Da kannst Du Dir was aussuchen. Gibt vielleicht auch mehreres gleichzeitig.

Wenn Dein Vater das nicht ändern kann oder will, dann sag Deiner Bank Bescheid, dass Überweisungen, die für Deinen Vater bestimmt sind, an den Absender zurückgehen sollen.

Da bekommst du Probleme. Du unterschreibst bei der Bank auch, dass das Geld nur dir Gehört