Lohn erst am 15. eines Monats?

8 Antworten

Das du eine Ausbildung machst, gilt folgendes Gesetz und nur das gilt: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Ich bin sehr sicher, der AG weiß das auch, hofft aber auf einen Unwissenden zu treffen. Drucke mal das Gesetz aus und lege es dem AG vor. Dein AG ist also bereits im Zahlungsverzug und du kannst pauschal 40 Euro Schadenersatz verlangen, auch dies ausdrucken und den AG vorlegen, legt er sich immer noch quer, dann ab zur IHK oder Handelskammer. https://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

"Jetzt ist meine Frage, ob das rechtens ist bzw. was ich nun machen kann."

Definitiv ist das nicht rechtens, da du in der Ausbildung bist.

Da gelten andere Regelungen als bei allen anderen Arbeitnehmern, auch wenn das hier anscheinend nur die wenigsten wissen, aber munter antworten....

Ich zitiere mal das Berufsbildungsgesetz, §18 (2):

"Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."

Dieses Gesetz ist für alle Ausbildungsgeber bindend, es bedarf daher keiner zusätzlichen Formulierung im Ausbildungsvertrag.

Auch wenn es in deiner (und anderen) Firmen usus ist, die Löhne erst im nächsten Monat auszuzahlen, die Ausbildungsvergütungen sind bis zum letzen Arbeitstag desselben Monats zu zahlen.

Es hat den Grund, dass Azubis aufgrund der i.d.R. niedrigen Vergütung finanziell nicht unverschuldet ins Minus rutschen sollen, wenn sie durch spätere Zahlung ihre laufenden Kosten (Azubiticket, Miete...) vorfinanzieren müssen.

Zeig deinem Chef das Gesetz und spreche ihn freundlich darauf an.

Für alle, die sich weiterbilden möchten, hier der Link als Nachweis:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

Es ist bei vielen Firmen üblich das man den Lohn erst am 15 des Monats bekommt.  Bei meiner Firma ist es so das ich am 1 des Monats alle Stunden meinem Steuerberater gebe und die Angestellten bis zum 15 des Monats das Gehalt bekommen. Am 1. des Monats gewähre ich nur eine Vorauszahlung von 250 Euro und das wird dann verrechnet.

Laut Gesetz ist es so das du deinen Arbeitgeber mit einer Zinsschuld verklagen kannst die er zahlen muss wenn du dein Gehalt nicht am 1. des Monats bekommst dennoch würde das für dich dein Aus in der Firma bedeuten.

yyhrzn 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:05

Ich weiß, dass es allgemein mgl. ist, erst am 15. den Lohn gezahlt zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das so machen kann, ohne, dass ich als Arbeitnehmer davon Bescheid weiß. So wären ja da ich am 01. meine Ausbildung begonnen habe 15 Tage quasi unvergütet.

DrEdelstahl  10.09.2018, 11:30

Nein sind sie nicht :) kleines Beispiel.

1.1 Arbeitsbeginn
15.2 du bekommst das Gehalt vom 1.1 bis 31.1
15.3 du bekommst das Gehalt vom 1.2 bis 28.2

Wenn du jetzt am 1.4 Kündigst bekommst du trotzdem am 15.4 das gesammte Gehalt vom 1.3 bis 31.3

Jewi14  10.09.2018, 11:31

Was du schreibst, mag für einen Arbeitsvertrag gelten, aber hier geht es um einen Ausbildungsvertrag und da gelten ganz anderen Gesetze.

Grundsätzlich ist die Fälligkeit gesetzlich geregelt. Laut § 18 BBiG hat die Zahlung am letzten Arbeitstag des Monats zu erfolgen.

yyhrzn 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:01

Auch ganz sicher in meiner Situation?

ChristianLE  10.09.2018, 11:03
@yyhrzn

Wenn es hier keine Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag gibt, ist dies für alle Auszubildenden verpflichtend.

yyhrzn 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:08
@ChristianLE

Es gibt eben keine Betriebsvereinbarung dafür, dass ich meinen Lohn erst am 15. bekomme. Ich wusste davon bis heute nichts, was bedeutet, dass ich 15 entsprechend unvergütete Arbeitstage habe, weil ich am 01.08. meine Ausbildung begonnen habe.

yyhrzn 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:08
@yyhrzn

Oh entschuldigung, ich habe deinen Kommentar nicht richtig gelesen. lmao

Ich bekomme meinen Lohm immer am letzten tag des Monats, wo ist dein Problem. Frag doch einfach nach, wie es bei dir geregelt ist.

Jewi14  10.09.2018, 11:37

Das Problem ist das Gesetz, was eben vorschreibt wann ein Ausbildungsvergütung bezahlt werden muss, aber offenbar du die allerwenigsten Antwortgeber gekannt ist!!!