Arzthelferin weist einen Notfall zurück

20 Antworten

Die Praxis darf gar keinen Patienten und erst recht keinen Notfall zurückweisen. Der Arzt ist für seine Helferinnen verantwortlich. Wenn aus einem Grund die Behandlung nicht stattfinden kann ( Arzt nicht da zB.) muß die Praxis einen Arzt besorgen und Dich telefonisch dort anmelden und sehen, wie ihr da hinkommt. das sind gesetzliche Vorschriften. Bitte bei der Kssenärztlichen Vereinigung und er Ärztekammer beschweren, sonst gehen solche Unsitten immer weiter.

Liana2010 
Fragesteller
 30.01.2010, 18:26

Vielen Dank für den Beitrag und Ihren Rat, die Arzthelferin hat eher versucht uns so schnell wie möglich los zu werden, geschweige uns irgend-wo anzumelden, oder sich Gedanken gemacht wie wir zum Arzt kommen. Und das Ganze in einem unfreundlichen, arroganten Ton.

Ich werde meinen Beitrag Aktualiseren und schreiben was dabei Rauskommt. Nochmal vielen Dank an alle für die Beiträge.

da würde ich einen "sehr netten" brief bei ihrem arbeitgeber einreichen - bei der anschrift vermerken:

nur für herrn dr. sowieso

oder persönlich

denn bei solchen vermerken darf eine arzthelferin / angestellte den brief normalerweise nicht öffnen...

und du kennst meine "sehr netten" briefe nicht - schade...

aber in so einer situation darf niemand einen patienten in der weltgeschichte herumschicken...

wenn es so abläuft wie es sollte und der brief ungeöffnet den arzt erreicht, dann wird die arzthelferin ein problem bekommen...

klappt das nicht so, dann schicke dein schreiben (kopie) an die ärztekammer - dann bekommen arzt und arzthelferin einen drauf...

wenn ich mir deinen schreibstil so angucke, so wirst du mit sicherheit einen toll formulierten brief aufsetzen, denn du an jede entsprechende stelle ohne bedenken abschicken kannst...

mach mal...

meine erfahrung ist:

klappe halten hat einen noch nie weiter gebracht... lg

Biggi2007  31.01.2010, 15:20

@ marlylie: Von mir würdest Du den Stern bekommen, für die beste Antwort.

marlylie  31.01.2010, 15:30
@Biggi2007

danke für dein lob, biggi2007, das tut gut... lg

das ist unterlassene hilfeleistung und ist sogar strafbar - ANZEIGE MACHEN und bei der Ärztekammer auch gleich!

also es ist hier ganz klar des es ein notfall ist und notfälle müssen immer angenommen werden egal oder kassen oder privat patient (ich wette daran liegt es ) man kann ich dermaßen in der klinik aufführen und die ärtzte können sich nicht wehren wie müssen so als tipp was man danach machen kann eine anzeige bi der polizei ein beschwerdebrief bei der ärtztekammer und ein beschwerde brief an den betroffenen artzt

eine arzthelferin hat nicht die kompetenz das zu beurteilen. beschwer die beim behandelnden arzt und mach ihm klar, dass du mit einer anzeige drohst, sollte sowas nochmal vorkommen. er wird die nötige konsequenz mit sicherheit selber ziehen und die helferin abmahnen