Arztbesuche bei einer Vollzeit Arbeit?

12 Antworten

Nach Paragraph 616 BGB kannst du eventuell eine bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch erhalten. Das ist aber eine Abwägung. Es muss dir nicht möglich sein außerhalb der Arbeitszeit den Arzt aufzusuchen (bspw. hohe Nachfrage beim Facharzt). Wenn Gleitzeit besteht, ist auch diese zunächst auszuschöpfen.

Sinnvoll ist ein vorheriges Gespräch mit dem Arbeitgeber darüber.

Unbeachtet wurden hierbei auch eventuelle arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen, die den Paragraphen 616 BGB enger fassen.

Familiengerd  10.03.2020, 14:35

Die (bisher) einzige vernünftige Antwort!

Also selbstverständlich gilt: "Arztbesuche" in deiner Freizeit zu machen.

Selbstverständlich gibt es bestimmt mal Arzttermine, wo man keine Wahl hat (dazu gehört sicher Zahnarzt nicht) dann spricht man mit seinem Arbeitgeber.

Zur Not arbeitest du die Zeit nach!

Familiengerd  10.03.2020, 14:42

Was heißt "zur Not"?

Der Arbeitgeber muss Freizeit gewähren für einen Arztbesuch, der wegen medizinischer Notwendigkeit oder aus praxisorganisatorischen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.

Diese Freizeit muss vom Arbeitgeber dann auch bezahlt werden - es sei denn, es gibt betriebliche/vertragliche Regelungen zur Gewährung von bezahlten Freistellungen/Sonderurlaub, die diesen Fall nicht enthalten, oder die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (speziell Satz 1) wurde vertraglich ausgeschlossen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Du musst während deiner Freizeit zum Doc. Es sei denn, es lässt sich mit den Arbeitszeiten nicht vereinbaren oder es ist ein Notfall.

Das letzte Wort hat natürlich der AG. Also frag den am besten, wie du es handhaben sollst/darfst/musst.

Familiengerd  10.03.2020, 14:33

Der Arbeitgeber muss Freizeit gewähren für einen Arztbesuch, der wegen medizinischer Notwendigkeit oder aus praxisorganisatorischen nur während der Arbeitszeit (hier also in der Kernzeit) wahrgenommen werden kann. Diese Freizeit muss vom Arbeitgeber dann auch bezahlt werden ...

... es sei denn, es gibt betriebliche/vertragliche Regelungen zur Gewährung von bezahlten Freistellungen/Sonderurlaub, die diesen Fall nicht enthalten, oder die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (speziell Satz 1) wurde vertraglich ausgeschlossen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Wenn du Gleitzeit hast, dann hast du auch eine Kernarbeitszeit. Du kannst nach Absprache auch Termine in deiner Arbeitszeit, außerhalb der Kernarbeitszeit wahrnehmen, musst dann aber natürlich die Zeit nachholen.

Familiengerd  10.03.2020, 14:40

Selbstverständlich kann ein Arbeitnehmer einen Arztbesuch auch in der Kernzeit wahrnehmen, wenn der Besuch in dieser Zeit medizinisch notwendig ist oder aus praxisorganisatorischen nur dann wahrgenommen werden kann.

Er muss vom Arbeitgeber dann auch bezahlt, diese Zeit also nicht nachgearbeitet werden - es sei denn, es gibt betriebliche/vertragliche Regelungen zur Gewährung von bezahlten Freistellungen/Sonderurlaub, die diesen Fall nicht enthalten, oder die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (speziell Satz 1) wurde vertraglich ausgeschlossen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
MrMiles  11.03.2020, 10:28
@Familiengerd

Und wieso spamst du den kopierten Text unter jede Antwort? Verfasse doch einfach selbst eine Antwort und poste nicht immer wieder das Gleiche. Trollen kannst du bei anderen Fragen.

Familiengerd  11.03.2020, 12:27
@MrMiles

Mit ein wenig Nachdenken kommst Du vielleicht alleine darauf. Ab er ich will dir helfen: Weil es jede dieser Antworten betrifft!

Wenn ich nur Deine Antwort präzisiere oder korrigiere, weil sie ungenau oder falsch ist, wissen die anderen mit ebenfalls ungenauen/falschen Antworten noch längst nicht, dass ihre Antworten genau das auch sind! Im Übrigen hat Deine Erwiderung mit der Sache selbst überhaupt nichts zu tun.

wieso spamst du [...] Trollen kannst du

Das ist einfach nur Schwachsinn!

Verfasse doch einfach selbst eine Antwort

Wann ich selbst eine Antwort schreibe (und an kompetenten Antworten herrscht bei mir wahrhaftig kein Mangel!) oder mich nur auf das Kommentieren falscher, ungenauer, polemischer Antworten beschränke, musst Du schon alleine mir überlassen - ob es Dir nun passt oder nicht!

Trollen kannst du bei anderen Fragen.

Muss man das verstehen?

Ich entnehme Deiner unsachlichen Erwiderung nur, dass Du Dich wegen meines Kommentars "auf den Schlips getreten" fühlst. Darum sage ich jetzt: Gerne geschehen!😜

MrMiles  11.03.2020, 12:58
@Familiengerd

Deine Antworten sind vorallem überheblich - und überflüssig. Deine Ergänzung gab es bereits schon in einer weiteren Antwort auf die Frage, also warum hier alles doppelt schreiben?

Familiengerd  11.03.2020, 13:39
@MrMiles
und überflüssig. Deine Ergänzung gab es bereits schon in einer weiteren Antwort auf die Frage

Wenn Du die Antwort von torboso meinst: 1 richtige gegen 11 falsche!!

also warum hier alles doppelt schreiben?

Sagst Du das auch denjenigen Antwortenden, die nach Dir eine Antwort (wenn auch ebenfalls falsch) geschrieben haben, also auch doppelt?

vorallem überheblich - und überflüssig

Was konkret ist an meinen Kommentaren "überheblich"?

Und "überflüssig" sind sie auch nicht, wenn ich erstens damit die richtige Antwort von torboso unterstütze (und den Sachverhalt auch noch ausführlicher darstelle) und zweitens den falsch Antwortenden (einschließlich Dir😜) etwas zum Lernen biete!

Du fühlst Dich wohl tatsächlich so richtig "auf den Schlips getreten" ...

Aber denke, was Du willst.

Wenn Du nach Stechuhr arbeitest, dann kannst Du nach Absprache mit Vorgesetzten auch mal während der Arbeitszeit zum Arzt. Aus- und Einloggen, wenn Du wieder kommst.

Ist dem nicht so, musst Du das mit dem Vorgesetzten klären, ob Dir die Zeit, die Du bei einem Arzt verbringst, vom Zeitkonto abgezogen wird. Es gibt AG, die da sehr kulant sind.

Für einen Arztbesuch muss man sich keinen ganzen Tag Urlaub nehmen, lass Dir von der Praxis bescheinigen, wie lang Du dort warst und legst das dem AG vor.

Gehst Du vor oder nach der Arbeitszeit, fällt das in Deine Freizeit.

Bei einer OP bist Du krank geschrieben, das wird Dir sowieso vergütet.

Hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

lg Lilo