Arbeitsunfall, Krankgeschrieben, Hausarzt?

4 Antworten

Hoi.

Natürlich hast du grundsätzlich (weiterhin) die freie Arztwahl. Das Krankenhaus kann dir gar keine Vorschriften machen, dass könnte nur die BG. Aber auch die wird schauen, welche Verletzung vorliegt und bei deiner "reicht" auch der Hausarzt.

Hier weiteres: "Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.". http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d_arzt/index.jsp

Es gibt sogar neben dem D-Arzt-Verfahren auch noch das H-Arzt-Verfahren(ww.dguv.de/landesverbaende/de/medreha/harzt/index.jsp).

Grundsätzlich ist es schon vernünftig einen D-Arzt aufzusuchen bzw. auch von dort weiterzubehandeln. Das sind eben besonders qualifizierte Ärzte aus dem Bereich Unfallchirurgie/Orthopädie.

Ciao Loki

Dein Hausarzt darf Dich bei einem AU nicht behandeln das ist die Vorschrift, aber wenn es in der Nähe einen D-Arzt gibt (Chirurg oder Orthopäde) dann kannst Du Dich zu dem überweisen lassen. Der Hausarzt darf nur bei Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (nichtmeldepflichtiger Arbeitsunfall oder bei Unfall ohne Krankschreibung bis 2 Wochen Behandlungsdauer behandeln, ansonsten immer zum D-Arzt, das ist die bg-liche Heilbehandlung, es soll eine bestimmte ualität gesichert werden.

Dein Hausarzt darf dich nach einem Arbeitsunfall gar nicht behandeln.

Da musst du dann zu einem Durchgangsarzt. Die sind extra vonn der Berufsgenossenschaft eingesetzt.

Nur wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als einen Tag andauert, darf der Hausarzt dich weiterbehandlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt

Das kannst du natürlich machen. Nur läufst du dann Gefahr das dein Versicherungsschutz weg fällt. Du bist über die BG versichert und nicht über deine Krankenkasse. Wenn die BG also sagt das du ins Krankenhaus gehen sollst würde ich es auch tun.

Lokicorax  05.10.2012, 09:37

Hoi.

Das ist falsch - der Versicherungsschutz fällt wegen so etwas nie weg.

Ciao

Loki