Arbeitsrecht: Zeiterfassung, ab wann gilt die Anwesenheit am Arbeitsplatz?

11 Antworten

Liebe Leute, lieber Fragesteller, dies ist für mich eines der Beispiele, wie man durch unbedachtes Verhalten seine Arbeitsbedingungen auf Dauer beliebig verschlechtern kann. Warum loggst du dich nicht einfach ein, wenn du mit deiner Arbeit beginnst!? Ob dann dein Rechner schon hochgefahren ist oder nicht, kann doch nicht das Problem sein. Und wenn es jetzt eine neue Betriebsvereinbarung gibt, dann hat das doch seinen Grund. Vielleicht sogar ,wegen der vielen Korrekturen in der Vergangenheit. In unserer Firma (+ 20) gab es jahrelang überhaupt keine Arbeitszeit- und Erfassungsregelung bis ein Kollege begann, erst kurz vor Mittag zur Arbeit zu erscheinen. Natürlich blieb er auch abends entsprechend lange, aber eine Zusammenarbeit war oft kaum noch möglich. Nach etlichen Wochen vergeblichen Bittens seitens der Kollegen und der GL, wurde dann mit unserem BR eine Betriebsvereinbarung mit einer simplen Kernzeit vereinbart, worauf der Kollege kündigte! Wir aber haben seitdem eine Arbeitszeitregelung an der Backe, die immmer unerträglicher wird. Mittlerweile sind minutengenaue Pausenzeiten vorgeschrieben, die z.T. weit über den gesetzlichen Regelungen liegen. Und das die Arbeitszeit einer Krankenschwester beginnen soll, sobald sie das Klinikgelände betreten hat, kann ich nicht glauben.... Trotzdem viel Glück bei der Lösung deines Problems.

"ab wann wird die Anwesenheit am Arbeitsplatz gerechnet?

Das ist nicht immer so leicht zu beantworten.

Ich verstehe den bisherigen Ablauf so:

Hochfahren 8 Min. - einloggen in das Zeiterfassungssystem - Du hast nun die Anfangszeit um 8 Min. zurückgesetzt - während der 8 Min. hast Du aber parallel zum Hochfahren bereits gearbeitet, sodaß im Grunde der Arbeitsbeginn immer korrekt eingetragen war (auch wenn die parallele Arbeit nicht so sehr das Ausschlaggebende ist) - die manuelle Korrektur durch Dich ist jetzt nicht mehr erlaubt.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Erfassung des Kommt-Zeitpunktes und endet mit dem Zeitpunkt der Erfassung des Geht-Zeitpunktes.

Alle technischen Vor- und Nachbereitungshandlungen, die zur Aufnahme bzw. zur Beendigung der Arbeit zwingend erforderlich sind, sind aber grundsätzlich zur Arbeitszeit zu rechnen.

Damit ist, insbesondere auch im Homeoffice, das Hochfahren des Rechners Arbeitszeit, weil man sich in das betriebseigene System eizuloggen muß.

Eine Korrektur wird ja sicherlich nicht generell ausgeschlossen sein - nur dann muß die Zeiterfassung durch die Personalabteilung/Vorgesetzter und nicht durch Dich korrigiert werden.

Wenn man nun auswärts tätig wäre, hätte man ja auch keine Möglichkeit sich einzuloggen und würde das später eingeben oder als Mitteilung an die PA einreichen, damit die Stunden nachträglich erfaßt werden.

Hier wäre mit den zuständigen Personen im Betrieb zu sprechen, wie das am besten gehandhabt werden sollte (z. B. monatlich eine Liste mit den "Hochfahrzeiten" des Rechners einreichen - oder pauschal eine angemessene Zeit gutschreiben).

Nun ist der ArbG nicht zwingend verpflichtet einen neuen Rechner zur Verfügung zu stellen damit die langen Hochfahrzeiten nicht mehr da wären  - aber auch hier gibt es ggf. eine Lösungsmöglichkeit, wenn das besprechen würde.

Die "Einlogg-Zeit" ist in vielen Firmen auch die Zeit, die dann in die Zeiterfassung übernommen wird. Und ja, das kann die Firma auch so bestimmen.

Wenn du dich benachteiligt fühlst, dann verrichte eben zwischen dem Drücken des Einschaltknopfes und der Anmeldung am Firmensystem keine dienstlichen Tätigkeiten.

So gewinnst du wöchentlich 20 bis 25 Minuten, die du für dich nutzen kannst.

yxina 
Fragesteller
 10.09.2012, 17:00

Schon klar. Ist halt schade, da ich gerne die ganze zeit nutzen möchte und nicht erst ab Systemstart. Danke trotzdem!

Natürlich mit dem Einloggen.. darum gibt es doch solche Systeme.. um nen genauen Nachweis zu haben.. So das war schon die Antwort auf deine Frage.. Normalerweise haben Mitarbeiter welche die Freiheit haben von Daheim aus zu arbeiten dementsprechende Arbeitsverträge und ein ordentliches Festgehalt oder ähnliches.. Wenn du auf jede Minute bestehen willst dann wird dir dein Arbeitgeber bald ein Büro in der Firma zuweisen. Dann verfährst du eben die 20 min .. und das warscheinlich täglich..

Die Arbeitszeit beginnt dann, wenn man am Arbeitsplatz angekommen ist - s.g. "Rüstzeiten " gehören da aber nicht dazu. Rüstzeiten sind bspw das Umziehen in die Arbeitskleidung, starten eines Computersystems, Werkzeuge und Geräte richten oder vorbereiten ect pp... Also ist Arbeitszeit das, ab der man auch wirklich arbeiten kann und tut...

Ergo müsstest du das langsame starten deines PC mit " einkalkulieren " - es macht doch keinen Akt, 5 Minuten früher anzufangen... ich mach das auch so, das erst was passiert ist den PC anschalten und dann erst Jacke ausziehen...

yxina 
Fragesteller
 10.09.2012, 16:56

Ich brauche nicht eher anzufangen, da ich ja bereits vor Ort bin und nur den PC einschalte und dann auch schon telefoniere etc.. Das System braucht halt aufgrund des Alters des PCs und der externen Verbindung zum Firmenserver so elendig lange und da ich nur Halbtags arbeite, ist das schon wichtig zu wissen, denn es leppert sich halt. Das mit den Rüstzeiten war ein wichtiger Hinweis. Danke!

Familiengerd  21.09.2015, 12:48

s.g. "Rüstzeiten " gehören da aber nicht dazu. Rüstzeiten sind bspw das Umziehen in die Arbeitskleidung, [...]

So pauschal ist das falsch!

Ob Rüstzeiten wie z.B. das Umkleiden mit zur Arbeitszeit zu zählen sind, kann pauschal nicht mit "ja" oder "nein" beantworten werden, sondern hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

So gehört z.B. das Umkleiden immer dann zur Arbeitszeit, wenn das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung am Arbeitsplatz vorgeschrieben und das Tragen außerhalb der Arbeitsstelle - damit also auch das Umkleiden zuhause - nicht erlaubt ist.