Muss jede Überstunde durch den Betriebsrat genehmigt werden?

7 Antworten

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Das Thema Arbeitszeit ist generell durch den Betriebsrat, gemäß §87 Absatz 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz, mitbestimmungspflichtig, also auch Minusstunden.

Dieses Mitbestimmungsrecht ist erzwingbar. Es wird dem Arbeitgeber nichts anderes übrig bleiben, sich die Zustimmung des Betriebsrat einzuholen, bevor er einen Mitarbeiter zeitlich verplant.

In der Praxis empfiehlt es sich dies zum Reglungsinhalt einer Betriebsvereinbarung zu machen. Für den Arbeitgeber heisst das, dass der Betriebsrat nicht mehr einzeln mitbestimmen muss, solange der nicht gegen den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung verstößt.

Nur wenn der Arbeitgeber sich bei den Planungen der Arbeitszeiten außerhalb des Korridors der Betriebsvereiunbarung bewegt, muss der Betriebsrat wieder mitbestimmen.

Hier der Link zu §87 BetrVG:

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/87.html

Zu den Hauptpflichten des Arbeitgebers gehört es die Mitarbeiter vertragsgemäß zu beschäftigen. Kann der Arbeitgeber dies nicht, und wurden keine flexiblen Arbeitszeiten vereinbart, muss der die Arbeitnehmer trotzdem bezahlen, auch wenn diese nichts leisten konntenb, weil die Beschäftigung fehlte.

P.K.

Hallo, wenn ihr in eurer Firma Jahresarbeitszeitkonten habt, dann muß es dazu eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR geben, in der alles wesentliche geregelt ist. Vermutlich habt ihr eine sogenannte Gleitzeitregelung, in der u.a. die Begriffe Regelarbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden auftauchen sollten. Ich möchte jetzt eurem BR nicht zu nahe treten, aber er sollte sich (seine) Betriebsvereinbarung vielleicht noch einmal anschauen...üblich ist z.B. ein Stundenrahmen von -X bis +X Stunden, die dem AN zur Verfügung stehen. Wenn jemand im Minus steht und es gibt betriebliche Belange, dann kann der AG verlangen, dass dieser Mitarbeiter sein Konto bis an das +X Limit aufarbeitet. Dies sind in der Regel keine Überstunden und werden weder irgenwie vom BR genehmigt, noch sind sie mit Überstundenzuschlägen verbunden. Aber wie gesagt, dass sollte alles in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Und noch ein Tip...wenn sich die Auftragslage in einer Firma derart verbessert, dass die Arbeitszeitkonten an´s obere Limit gefahren werden sollen, dann sollte der BR lieber prüfen, ob hier nicht neue Mitarbeiter einzustellen sind! Glückauf

Ich denke, deine Minusstunden werden an die Überstunden angerechnet.

Sollte eventuell ein Rest an Überstunden entstehen, müssen diese bezahlt werden ( müsste im vertrag geregelt sein wie hoch)

Du darfst nur begrenzt Überstunden leisten, und diese müssen in einem bestimmten Zeitraum eigentlich wieder ausgeglichen werden, durch weniger Arbeit.. Also das bestimmt das Gesetz, aber dein individueller Vertrag hat vorrang.

Studier doch nochmal gründlich deinen Arbeitsvertrag...

Alles nur Uni-Anfänger Wissen :)

was ist daran so schlimm sie genehmigen zu lassen? Der Betriebsrat steh auf eurer Seite und behält durch die Anträge einen allgeimen Überblick!! So lange Arbeitszeittechnisch und von Arbeitsaufkommen nicht was unpassend ist, wird er diese genehmigen und alles ist gut!

Bei uns wir jegliche Wochenend und Mehrarbeit extra beantragt und läuft dann durch eine BR-Sitzung in der sie besprochen und meist genehmigt wird!

Bei uns wir darau´f geachtet, das nicht immer die gleichen kommen und das Zeitkonto ins unermässliche steigt!

Eulenspiegel  25.07.2011, 12:43

Ja, aber das ist ja nicht die Situation. Es gibt MA die sind im Plus oder zumindest "par", und andere eben nicht.^^

lucky1988  25.07.2011, 13:01
@Eulenspiegel

ja aber auch hier hat dann der BR doch nur ein Auge drauf, das MA im Plus nicht noch mehr aufbauen, während andere zu weit ins Minus rutschen, denn dann kann der Betriebsrat eine Ablehnung einer geplanten Kündigung nicht wiedersprechen, wenn der Kollege so viel Minus hat, das er ja scheinbar nicht gebraucht wird! Vetraut eurem BR, die sind auf eurer Seite und müssen einfach immer im Bilde sein um sich für euch stark machen zu können!

bonduelle 
Fragesteller
 25.07.2011, 13:36
@lucky1988

Interessanterweise werden auch Überstunden für diese Mitarbeiter abgelehnt. Heisst: Wochenarbeitszeit SOLL 40 Std, IST 40 Std, Konto -34,76. Und JEDE Extrastunde wird beanstandet...

lucky1988  25.07.2011, 14:05
@bonduelle

ganz ehrlich, ich bin Jugendvertreterin und so gelegntlich mal in einer BR-Sitzung! Glaube mir, der BR weiß was er tut, auch wenn das für euch manchmal nicht so aussieht, denn der BR weiß von der Auftragslage, der Hochrechnung fürs Jahr und geplante Veränderungen auch was das Personal betrifft!

Bei uns war z.B eine gute Auftragslage und echt viel zu tun, aber die Chefetage wollte keine Azubis übernehmen. Dann hat der BR einfach die Wochenende und Mehrarbiet gesperrt, denn die Auträge waren Termingebunden und so kam die Chefetage in Problem, bis sie eingesehen haben, das mehr Personal ja nicht schaden kann. So haben dann 18 Azubis einen 1-Jahresvertrag bekommen, statt vor die Tür gestellt zu werden...

bonduelle 
Fragesteller
 25.07.2011, 14:15
@lucky1988

Unser BR weiss nur was den einzelnen Mitgliedern zu Gute kommt. Und nachdem rauskam, dass der BR wirklich nur im Eigeninteresse handelt, wurde jetzt schnell eine Info ausgehängt:

"JEDE Überstunde ist genehmigungspflichtig durch den BR:"

Das halte ich für widerrechtlich bzw nicht zutreffend, gerade WEIL der Mitarbeiter normal bezahlt wird und die Stunden noch nicht geleistet hat. Und jetzt, wo dann viel zu tun ist, dürfen wir die Mitarbeiter nicht mehr einsetzen als die 40 Std (wo das Gesetz sagt 60 Std in der Woche ist Maximum). Ich kann verstehen, dass Mitarbeiter mit +30 Std nicht mehr eingesetzt werden sollen. Aber bei -40 oder noch mehr Minusstunden wird auch geblockt...

lucky1988  25.07.2011, 15:15
@bonduelle

Das Gestz ist nur dann entscheident, wenn ihr keinen Tarifvertrag o.Ä. habt, sonst ist dieser bindent. Aber das Mitarbeiter nicht eingesetzt werden dürfen, die Für Stunden bezahl wurden, die sie noch nicht gemacht haben ist natürlich gerade bei guter Auftragslage nicht im Sinne des Erfinders... Schickt doch mal einen Vetrauenskörper zum BR, was genau sie denn eigentlich damit bezwecken wollen und in wie weit das wohl der Belegschaft zu Gute kommen soll.

Wenn es keine Einigung gibt, wäre der nächste Schritt die Gewerkschaft, denn die arbeiten eigentlich mit einem guten BR Hand in Hand und sind auch auf der Arbeitnehmerseite! Vielleicht kommt ja die Gewerkschaft da weiter und kann zur Klärung beitragen!

Das hört sich alles ein wenig merkwürdig an - auch deshalb, weil genaue Angaben zur bestehenden Regelung fehlen. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Betriebsvereinbarung (nicht um eine tarifliche Regelung) handelt, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen worden ist (denn Regelungen zur Lage und Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig).

Wenn es für die Mitarbeiter Jahresarbeitszeitkonten gibt, dann muss auch festgelegt worden sein, in welchem Rahmen die reguläre Arbeitszeit aktuell unter- oder überschritten werden darf (übrigens: weil es um "Jahresarbeitszeit" geht, wird bei einem aktuellen Minus während des Jahres auch nicht "theoretisch eine Nicht-Leistung trotzdem bezahlt"; Hauptsache, bei Abschluss ist der Saldo ausgeglichen oder mindestens nicht im Minus). Innerhalb dieses Rahmens hat der BR keine Mitbestimmungsrechte mehr, es sei denn, es wird dabei der gesetzliche oder betriebliche Rahmen für die allgemeine Arbeitszeit (Dauer, Anfang/Ende) überschritten.

Durch den Abschluss der Vereinbarung zu Jahresarbeitszeitkonten hat der Betriebsrat formal auf sein Mitbestimmungsrecht zur Arbeitszeitregelung innerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung verzichtet; was darüber hinaus geht, unterliegt wieder seinem Mitbestimmungsrecht.

Familiengerd  26.07.2011, 14:24

Ergänzung:

Ein solches Jahresarbeitszeitkonto soll es ja ins Ermessen des einzelnen Arbeitnehmers stellen, wie lange er aktuell arbeitet (abhängig von privaten/persönlichen und vorrangig - nach eigener Einschätzung - betrieblichen Bedingungen). Dabei gibt es dann, wie schon gesagt, kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates mehr.

Will der Arbeitgeber allerdings explizite Überstunden anordnen, dann kann sich der Betriebsrat schon auf sein Mitbestimmungsrecht berufen, auch wenn diese Überstunden noch innerhalb des Rahmens der Regelungen zu Jahresarbeitszeitkonten liegen - denn angeordnete Überstunden sind etwas anderes als Mehrarbeit, zu der sich ein Arbeitnehmer innerhalb seines Verfügungsrahmens entschließt; dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob ein von der Überstundenanordnung betroffener Arbeitnehmer ansonsten mit seinem Konto im "Minus" liegt.

In diesem Falle also greift wieder das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates!