Arbeitslosengeld und Hartz/4 und nun ein neuer Job?

5 Antworten

Du beziehst Arbeitslosengeld und H4 und ein neuer Job steht an. Selbst ohne neuen Job wäre hier für viele interessant, wie Du ALG1 und ALG2 kombiniert hast.

Der Sohn einer Bekannten von mir hat den Führerschein gemacht. Er hat einen neuen Job angefangen und da der Führerschein teuer ist, sich nicht beim Arbeitsamt abgemeldet.

Da ging es dann anschließend nicht nur um die Rückzahlung, es gab noch eine saftige Geldstrafe oben drauf. Das ist auch gut so bei Sozialunterstützungs - Optimierern.

isomatte  08.02.2019, 08:00

Nennt man Aufstockung !

korruptepolitik  08.02.2019, 08:25
@isomatte

na wenn das ALG1 so dürftig ist, dann ist das halt so. Den Arbeitsbeginn sollte keiner vergessen. Über die Sozialabgaben wird s eh bekannt und dann wird es teuer. Aber Du hast ja meine Antwort offenbar gelesen, wie es dem Optimierer in meinem Bekanntenkreis ergangen ist.

isomatte  08.02.2019, 12:15
@korruptepolitik

Das hat damit nichts zu tun, er muss es nur rechtzeitig melden und alles zeitnah angeben und nachweisen, dann gibt es schon mal keine Anzeige und Geldstrafe, zu eine Rückforderung könnte es auch in seinem Fall kommen, denn selbst wenn man alles umgehend mitteilt und nachweist kann es zu einer Überzahlung kommen, wenn Einkommen bei der Berechnung des Anspruchs nichts mehr berücksichtigt werden konnte.

Wenn du ab 01.03.2019 eine Beschäftigung aufnimmst, dann steht dir ab da kein ALG - 1 mehr zu, es wird also nur noch das volle ALG - 1 rückwirkend für den Februar 2019 gezahlt und das hat das Jobcenter ja schon bei deiner Aufstockung berücksichtigt, also am 31.01.2019 deine Aufstockung von 330 € für den Februar 2019 gezahlt.

Da dir ab 01.03.2019 kein ALG - 1 mehr zusteht, erhöht sich also dein Bedarf für März 2019, es steht dir also für März 2019 dein voller ALG - 2 Bedarf zu, weil du ja im März dann kein eigenes Einkommen mehr hast.

Dein Bedarf liegt aber unter 890 €, denn das Jobcenter hat dir von deinen 560 € ALG - 1 min.30 € Versicherungspauschale theoretisch abgezogen, wenn du noch ein KFZ - hast auch den Haftpflicht Beitrag, wenn du außer deinem ALG - 1 kein weiteres Einkommen hast bzw.hattest.

Demnach würden also von den 560 € ALG - 1 min.diese 30 € in Abzug gebracht, es dürften dann max.530 € anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet worden sein.

530 € ALG - 1 + 330 € Aufstockung = 880 € Bedarf, abzüglich min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt = 456 € für deine Warmmiete.

Stimmt das ?

Da du deinen Lohn für März 2019 dann erst im April ( Zuflussprinzip ) aufs Konto bekommst, musst du von der vollen ALG - 2 Leistung für März nicht 1 Cent ans Jobcenter zurückzahlen.

Für den April 2019 stünde dir dann in der Regel auch erst mal noch das volle ALG - 2 zu, wenn du erst Mitte April deinen Lohn für März bekommst, aber da viele Jobcenter gerne mal die Leistungen vorzeitig einstellen und dann lieber nachzahlen als Geld was einem nicht mehr zustand nachlaufen zu müssen, solltest du vorsorglich einen formlosen schriftlichen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für März und April stellen.

Dazu weißt du nach wann du deine Beschäftigung beginnst und wann das erste Einkommen laut Vertrag auf deinem Konto sein sollte, also für den März musst du dann schon einmal nichts zurückzahlen, wenn dein Einkommen aus März erst im April auf dem Konto ist, dass musst du dann auch durch eine Einkommensbescheinigung und Kontoauszug nachweisen.

Es bliebe dann also nur noch das ALG - 2 was du für April 2019 bekommen könntest, dann kommt es darauf an wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen ist, denn auf dein Bruttoeinkommen kannst du dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen.

Das wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Mal angenommen du bekommst dann min. 1200 € Brutto, dann könntest du den derzeit max.Freibetrag von 300 € von deinem Nettoeinkommen abziehen, dass was du dann übrig hast würde vorerst dein anrechenbares Erwerbseinkommen sein, wenn du nicht noch erhöhte nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen könntest.

Das wäre der Fall wenn du im Monat mehr als 70 € für z.B. Fahrkosten ausgeben müsstest, denn in deinen 100 € Grundfreibetrag sind min.30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du dann min.in Abzug bringen und mehr als diese verbleibenden 70 € müsstest du nicht für deine berufsbedingten Aufwendungen einsetzen, was dann über den 70 € liegt könntest du zusätzlich geltend machen.

Wenn du also angenommen min.1200 € Brutto bekommst und angenommen 900 € Netto erhalten würdest, dann blieben nach Abzug der 300 € Freibetrag max.600 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und mehr könnte das Jobcenter dann vom ALG - 2 für April 2019 nicht von dir zurückfordern, vorausgesetzt du würdest auch min.600 € bekommen.

Der Rest bis zu deinem Bedarf von angenommen 880 € ( 880 - 600 € anrechenbares Einkommen = 280 € ) stünden dir dann ja als Aufstockung zu.

Ja sthet dir zu aber das wirst du zurückzahlen müssen wen du es nicht erst am 1.4 ausgezhalt bekomst!

Alg1 wird rückwirken gezhalt und alg2 im voraus! Aber alg1 würde dir da nicht zusthen sonderneher nur alg2 Im nomal fall!

Stelle Einfach ein antrag auf Überbrückungsgeld!

ALG II wird am Ende des Monats für den kommenden Monat (bei Dir also März) ausgezahlt. Das zumindest steht Dir noch zu.

Bei ALG 1 weiß ich das nicht.

Ab dem 01.04.19 steht dir eventuell kein Geld mehr zu. Das kommt drauf an wie viel Geld du verdienst.

Richi008  07.02.2019, 22:25

Dementsprechend bekommst du am 27.02.19 das Alg1 für 03/19 und am 28.02.19 das Alg2 für 02/19. am 29.03.19 bekommst du dann nochmal Alg2 für 03/19. Alg1 steht dir dann nicht mehr zu , da Alg1 für den Monat voraus gezahlt wird.

Patty1978 
Fragesteller
 07.02.2019, 22:44
@Richi008

Also ich bekomme für März kein Arbeitslosengeld mehr ,dafür volles Hartz 4 da ja kein Einkommen.

Das täte mich beruhigen ,weil mit 330 Euro komme ich nicht über den März .

isomatte  08.02.2019, 08:02
@Richi008

Da bist du etwas durcheinander gekommen !