Hartz4 wohngeld kinderzuschlag berechnen?

3 Antworten

Du meinst, um das Mindesteinkommen zu erreichen? Das sollte mit dem Brutto + Kindergeld gegeben sein.

Ich frage mich allerdings, warum der Ehemann nicht auch einfach arbeiten geht. Es zeugt von einer gewissen Mitnahmementalität, wenn man nur so viel verdienen will, dass man berechtigt ist Sozialleistungen zu beziehen. Willst du deinen Kindern nie etwas bieten können?

Bei diesem Brutto von 1680 € solltest du um die 1340 € an Netto bekommen.

Das würde zumindest theoretisch schon einmal als Mindesteinkommen bei einem Paar ausreichen, da benötigt man nämlich nur 900 € monatlich und als alleinerziehend nur 600 € im Monat.

Für das Wohngeld benötigt man ein Mindesteinkommen von 80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, also von den besagten ca.2000 € bräuchtet ihr dann min.um die 1600 € an Netto.

Da könnte theoretisch schon das derzeitige Kindergeld von 2 x 204 € = 408 € ausreichen, auch wenn dies nicht als Einkommen angerechnet wird, es würde aber helfen das Mindesteinkommen von angenommen um die 1600 € zu erreichen.

Denn damit würdest du dann mit ca.1340 € Netto + 408 € Kindergeld auf etwa 1748 € kommen.

Im Internet findest du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und auch für den Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag stünde euch aber ggf.nur dann zu, wenn ihr dann mit eurem anrechenbaren Einkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hättet.

Um euren SGB - ll Bedarf genauer zu ermitteln müsste man z.B. dein genaues Nettoeinkommen kennen, dann wie viel eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) kostet, wie alt die Kinder sind, ob diese evtl.außer Kindergeld noch anderes Einkommen haben, wenn ja welches und wie viel und was du im Monat ggf.an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen für z.B. Fahrkosten hast.

Dir und deinem Mann stünden auf jeden Fall schon einmal min.derzeit 2 x 389 € = 778 € an Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu kämen für die Kinder min. 2 x 250 € = 500 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt wenn sie noch keine 6 Jahre alt wären.

Ab 6 - 13 Jahren würden es derzeit dann 308 € Regelbedarf sein.

Zu den min.dann 778 € + min.500 € = min.1278 € käme eure angemessene KDU - und die würde dann in diesem Beispiel bei um die 722 € liegen müssen, wenn euer Bedarf laut Jobcenter bei ca.2000 € liegen würde.

Sollte es weniger KDU - sein dann müsste min.1 Kind älter als 5 Jahre sein.

Nun zu deinem Brutto und Nettoeinkommen !

Auf dein Bruttoeinkommen kannst du nach dem SGB - ll Freibeträge nach § 11 b SGB - ll absetzen, dass würden zunächst 100 € Grundfreibetrag sein, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Diese 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto aber nur, weil die Kinder noch minderjährig sind, sonst würden es nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto sein.

Da du auf min.1500 € Brutto kommst, kannst du also schon einmal diese max.330 € Freibetrag von deinen angenommenen 1340 € Netto abziehen und würdest auf ein anrechenbares Erwerbseinkommen von ca.1010 € Netto kommen.

Zu diesen ca. 1010 € Netto käme dann min.2 x 204 € = 408 € Kindergeld, dann lägen wir schon bei ca.1418 € anrechenbarem Gesamteinkommen.

Derzeit gibt es für den Kinderzuschlag max.185 € pro Kind und Monat, würden also max.derzeit 370 € ergeben, mit diesen angenommenen ca.1418 € würdet ihr dann auf etwa 1788 € pro Monat kommen.

Ohne weitere Einkommen vom Mann oder Wohngeld mit dem ihr dann auf min.die besagten ca.2000 € Grundbedarf kommen würdet stünde euch dann kein Kinderzuschlag zu.

Ihr müsstet dann also Wohngeld um min.218 € bekommen, damit ihr auf den Bedarf von etwa 2000 € kommen würdet, mehr würde natürlich besser sein oder dein Mann hat dann dementsprechend ein anrechenbares Nettoeinkommen.

Ihm stünden diese Freibeträge auf sein Bruttoeinkommen auch zu, könnten dann also auch vom bereinigten Einkommen ( Netto ) abgezogen werden.

Am besten soviel, dass ihr euren Bedarf ohne irgendwelche Leistungen decken könnt. Für Verdienst gibt es keine Grenzen. Was für eine Frage, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Edi84 
Fragesteller
 15.05.2020, 13:58

es geht dadrum das Ehemann Selbstständig ist mit schwankendem Einkommen deshalb die Frage wieviel der Ehemann noch als Einkommen angeben müsste. Er kann sein Einkommen erhöhen in dem er weniger Investiert oder verringern in dem er mehr Investitionen hat.

Ralkana  15.05.2020, 15:10
@Edi84

Er muss ja sicherlich jedes Jahr eine BWA oder G + V bzw. eine Steuerklärung machen, diese Unterlagen gibt bei den jeweiligen Behörden als Kopie ab. Angerechnet wird beim Wohngeld das Einkommen abzüglich der Betriebskosten. Steuern, usw.

TreudoofeTomate  15.05.2020, 20:04
@Edi84

Was soll das denn heißen, "wie viel der Mann noch als Einkommen angeben müsste"? Er muss richtige und vollständige Angaben zum Einkommen machen und sich nicht einfach irgendwas ausdenken. Nebenbei bemerkt, muss er nach Ende des Wirtschaftsjahres ohnehin seinen Steuerbescheid zur Prüfung des abgelaufenen Wohngeldanspruches vorlegen. Gegebenenfalls ist das Wohngeld dann ganz oder teilweise zurückzuzahlen.