Muss ich meinen Minijob beim Arbeitsamt melden?
schönen guten tag ich bin 16 Jahre alt und übe derzeit einen Minijob aus. Beim Minijob verdiene ich maximal 100 Euro in Monat. Mein Vater kriegt Hartz-4, aber er ist ist ein sogennater aufstocker (er hat einen Job). Ich lebe ja mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun habe ich gehört das man einen Minijob beim Arbeitsamt melden muss wenn man Leistungen erhält. Wenn man Hartz 4 erhält, dann darf man 100 euro verdienen ohne das man geld abgezogen kriegt. Also könnte ich ja theoretisch nicht ärger kriegen, da ich ja nur 100 Euro verdiene und somit sich nichts an meinen Leistungen ändert. Und ich würde zur Sicherheit alle Kontoauszüge und Lohnbescheinigungen aufbewahren. Dadurch würde ich doch keine Anzeige wegen sozialbetrug oder sonstige folgen haben.
Vielen dank im Vorraus
3 Antworten
Es sind alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitzuteilen,also such dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und mit deinem Vater zusammen ausfüllen und ans Jobcenter schicken !
Lege dann gleich noch Einkommensnachweise und Kontoauszüge in Kopie bei,damit sie sehen was du monatlich verdient hast,wenn du pro Monat nicht über 100 € kommst wird nichts abgezogen,dass sind die 100 € Grundfreibetrag die einem auf Erwerbseinkommen zustehen.
Ab dem 15 Lebensjahr gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dann kommen vom Bruttoeinkommen das über den 100 € - 1000 € Brutto liegt 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu-
Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Erwerbseinkommen,dazu kämen dann sonstige Einkommen wie z.B. das Kindergeld,dass zusammen ergibt das gesamte anrechenbare Einkommen und das würde dann auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet.
Du musst alle Einnahmen die du Verdienst dem JobCenter melden. Dazu bist du Gesetzlich verpflichtet.
Eine Anzeige wohl nicht, aber eine Sanktion würden sie euch reindrücken. Könnt ihr ja dann gegen klagen.
Korrekt, da kein Schaden entstanden ist.
Du musst trotzdem melden.
Das vorsätzliche Verschweigen von Einkommen ist strafbar.
aber ich würde doch keine Anzeige wegen Sozialbetrug bekommen, da ich ja keine Leistungen zu unrecht erhalten habe