Zu unrecht hartz 4? Wo melden?

13 Antworten

Deine Mutter hätte das sofort nach Einzug ihres Partners dem Jobcenter melden müssen. Ansonsten muss sie über kurz oder lang das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen! Falls du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst und anscheinend auch nicht so guten Kontakt zu ihr hast, würde ich mich an deiner Stelle da nicht einmischen. Weder dem Arbeitsamt noch der Polizei melden.

Zunächst stellt sich die moralische Frage, ob so eine "Rache" oder Denunziation in Ordnung ist.

Möchtest du es denn anonym machen, oder dich dazu bekennen? Ich weiß nicht, ob es anonym überhaupt möglich wäre bzw., ob das Arbeitsamt bzw. die Polizei deinen Namen gegenüber deiner Mutter nennen würde.

Selbst wenn du es anonym machtest, könnte deiner Mutter ziemlich leicht darauf kommen, dass sie dir diese Denunziation zu verdanken hat. Dass sich dies auf euer Verhältnis noch zusätzlich negativ auswirken würde, versteht sich von selbst.

Es gäbe ansonsten auch noch die Möglichkeit, deine Mutter auf die Rechtslage hinzuweisen, damit sie selbst und ohne Sanktionen die Änderung ihres Bedarfsgemeinschafts-Statusses melden kann.

TheRipperNo1 
Fragesteller
 03.06.2013, 12:42

Ich möchte das nicht anonym machen. Ich will mich dazu bekennen. Es kann sich auf das verhältnis nicht negativ auswirken da es negativer schon gar nicht mehr werden kann

Paguangare  03.06.2013, 13:31
@TheRipperNo1

Dann informiere dich erst einmal allgemein darüber, ob durch ihr Verhalten deine Mutter wirklich einen meldepflichtigen Änderungstatbestand pflichtwidrig verschwiegen hat, wie also die Rechtslage ist.

Falls deine Mutter tatsächlich gegen eine Regelung verstoßen hat, dann gib ihr noch eine Chance, das selber zu regeln. Das wäre zumindest fairer als eine Denunziation ohne Ankündigung.

Oder möchtest du extra gemein sein?

Wenn, dann kannst du es bei beiden melden. Aber woher willst du wissen, dass die beiden tatsächlich zusammenwohnen? Wenn er gelegentlich bei ihr übernachtet, bilden sie deswegen noch lange keine Bedarfsgemeinschaft! Schließlich hat er ja auch noch eine eigene Wohnung!

Du wiederum machst dich mit deiner Denunziererei womöglich selber wg. Falschverdächtigung strafbar...

TheRipperNo1 
Fragesteller
 03.06.2013, 12:27

Ich habe in der zeit auch bei ihr gewohnt. Er war in den letztenn 4 monaten vielleicht einen halben tag bei sich um sachen zu holen. Ansonsten war er nur bei ihr

YK1972  03.06.2013, 12:31
@TheRipperNo1

Wenn du auch dort gewohnt hast, ist denn dein Lohn auf ihre Leistungen angerechnet worden? Sonst kannst du für die Zeit gleich auch noch eine Anzeige machen beim Amt und das dann zurück zahlen.

TheRipperNo1 
Fragesteller
 03.06.2013, 12:33
@YK1972

Ich bin zurzeit noch schüler. Also habe ich kein einkommen

TheRipperNo1 
Fragesteller
 03.06.2013, 12:33
@YK1972

Ich bin zurzeit noch schüler. Also habe ich kein einkommen

YK1972  03.06.2013, 12:38
@TheRipperNo1

Und dann aber großartig davon reden, dass man wütend über solch einen Zustand ist, wenn man arbeiten geht und Steuern zahlt. Demnach hast du ja auch von ALG II profitiert, dann halt dich doch einfach mal zurück. Und informier dich, bevor du solche großen Töne spuckst. Ich habe weiter oben einen entsprechenden Link gepostet, der dir helfen sollte.

TheRipperNo1 
Fragesteller
 03.06.2013, 12:47
@YK1972

Ich wollte von dem ALG 2 nicht profitieren. Ich wollte ja da nochnichtmal zu ihr ziehen, ich musste es nur notgedrungen. Ausserdem habe ich nicht wirklich davon profitiert. Klar sie hat für mich noch unterstützung zur wohnung bekommen aber ansonsten habe ich nur vom vom unterhalt meines vaters gelebt. Von ihrem ALG 2 ist nicht ein cent für mich draufgegeangen.

Wie hier schon gesagt wurde: Im ersten Jahr des Zusammenlebens wird noch keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt (außer bei gemeinsamen Kindern bzw. gemeinsamem Konto). Deine Mutter müsste natürlich auch jetzt schon materielle Zuwendungen, die sie von ihrem Freund bekommt, als Einkommen melden, aber wie soll sich das beweisen lassen?

Solange der Freund seine eigene Wohnung hat, zahlt er dort auch Miete, selbst wenn er dort nur noch selten anzutreffen ist. Etwas anderes wäre es, wenn er seine Wohnung untervermieten würde. Dann könntest du dem JobCenter durchaus einen Tipp geben, dass deine Mutter zumindest nicht mehr Anspruch auf die komplette Miete hat, da sie die Wohnung ja nicht mehr allein bewohnt (ohne jetzt eine Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen). Ob dieses dann die Angaben nachprüft, musst du dem JobCenter allerdings selbst überlassen.

Die Rechtslage ist so:

Deine Mutter und ihr neuer Freund bilden eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft", das ist eine Untergruppe einer "Bedarfsgemeinschaft".

Die Definition von "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" geht wie folgt:

"Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen

  • länger als ein Jahr zusammenleben,

  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind."

Zitat aus Wikipedia.

Eine Behörde wird also von sich aus erst dann vermuten, dass ein verdienender Mann für eine Frau einstehen muss, wenn er mindestens ein Jahr lang mit ihr zusammenwohnt.

Diese Vermutung wird die Behörde so lange nicht beweisen können, wie der Mann an einer anderen Adresse gemeldet ist.

Andererseits muss die Behörde das auch nicht beweisen, weil die Beweislast bei der vermuteten Einstehensgemeinschaft liegt. Deine Mutter müsste also, wenn sie weiter Hartz IV beziehen will, beweisen, dass ihr Freund nicht bei ihr wohnt, bzw. dass er gar nicht ihr Freund ist, sondern nur ein WG-Mitbewohner. Ob die pro-forma-Meldung an einer anderen Adresse als Beweis ausreicht, weiss ich nicht..Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man von deiner Mutter erwarten kann, dass sie einen unabhängigen Detektiv oder Gutachter bezahlt, der durch Observation objektiv feststellt, dass dieser Freund nicht in ihrer Wohnung wohnt.

Die praktische Ausführung der Beweisführung ist also nicht so leicht und eindeutig regelbar. Wenn Behörde und Hartz-IV-Empfänger sich nicht einigen können, könnte es auch zu einem Sozialgerichtsverfahren kommen.

Claud18  04.06.2013, 15:38

Die Vermutung der Behörde bewirkt überhaupt keine Beweislastumkehr. Es reicht ein Schreiben der Betroffenen (Widerspruch), dass man nicht füreinander einsteht. Zweifelt die Behörde daran, muss sie das Gegenteil beweisen und evtl. einen Detektiv engagieren.

Claud18  04.06.2013, 15:49
@Claud18

Bei einem gemeinsamen Kind bzw. Kontovollmacht usw. (wie oben steht), gebe ich dir natürlich recht. Da gilt man dann sofort als Bedarfsgemeinschaft, nicht erst nach einem Jahr. Ansonsten müsste die Behörde nach einem Jahr Kontrollen durchführen, ob man getrennt wohnt und wirtschaftet, damit man auch weiterhin nicht als Bedarfsgemeinschaft gilt.