AOK-Einwilligungserklärung unterschreiben? z. anfordern ärztl. Unterlagen?

4 Antworten

Wenn du weiterhin Leistungen beziehen willst, bist du verpflichtet, diese Einverständniserklärung zu unterschreiben. Ansonsten streichen sie dir deine Ansprüche, was ja auch selbstverständlich ist. Sie brauchen die wichtigsten Unterlagen um weiter zahlen zu können oder dir andere Angebote zu machen, damit du wieder in den JOb einsteigen kannst. Nach Eingang der Einverständniserklärung wenden sich die Krankenkassen mit Formularen an deinen Hausarzt, die ausgefüllt werden müssen. Darin steht warum du krank bist und ob du zum Beispiel weiterhin arbeiten kannst oder eben nicht. Das ist leider notwendig.

Sonnenduft 
Fragesteller
 04.03.2018, 16:42

Danke snoopy102016 für die ausführliche Antwort.

Was soll der Sachbearbeiter damit?

Den Sachbearbeiter interessieren deine Berichte nicht-er hat lediglich die Aufgabe Unterlagen für den Gutachter zusammenzutragen.

Darf die KK mich bis zum Antritt in d. Tagesklinik gesund schreiben

Die Kk darf deine Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und überprüfen-dazu braucht es die angeforderten Unterlagen-dem musst du zustimmen. Verweigerst du du die Mitaeit kann das Konsequenzen nach sich ziehen (Kürzung/Streichung Krankengeld).

Die Entscheidung liegt bei dir.

LouPing  04.03.2018, 16:50

Mtarbeit

Sonnenduft 
Fragesteller
 04.03.2018, 16:58

Ich bin erst ab 12.3. im Krankengeldbezug u. fühle mich jetzt schon unter Druck gesetzt mit Telefonaten usw. Natürlich verstehe ich auch d andere Seite. Nur bin ich niemand der ständig krank macht. Bin lange nicht AU gewesen! Jetzt brauch ich nur Zeit zum gesunden!

Danke für eure Antworten

Die Krankenkasse kann dich nicht "gesund schreiben", aber sie kann dir ohne die nötigen Unterlagen das Krankengeld verweigern.

Sonnenduft 
Fragesteller
 04.03.2018, 16:37

Also bin ich gezwungen die Einwilligungserklärung zu unterschreiben?

LouPing  04.03.2018, 16:39
@Sonnenduft

Wenn du weiterhin Kg haben willst-yes!

putzfee1  04.03.2018, 16:40
@Sonnenduft

Wenn du Krankengeld möchtest, ist das ratsam, ja.

§§ 60 - 67 SGB I.