Anzeige Grundstück "voll erschlossen" aber eine Rechnung in der Anzeige lässt mich stutzen.

7 Antworten

das sieht wohl mehr danach aus als wenn es eine Anliegergebühr wäre, eventuell ist die Strasse am Haus saniert, oder neu hergestellt worden, Und die Kanalanschlusskosten würden da dann wohl später noch dazu kommen. Aber das eine Kanalanschluss auf die qm² des Grundstückes hochgerechnet wird ist nicht realistisch.

Und wo keine Haus steht ist auch keine Kanalanschluss möglich das wären dann nach dem Bau in deiner Verantwortung und zu deinen Kosten. Also scheinbar handelt es sich um eine neue Strasse.

Seehausen  23.01.2015, 16:19

Hier geht einiges durcheinander. Erschließungskosten sind keine Hausanschlusskosten. Und Anliegergebühren sind wieder etwas anderes: Steuern, Betriebs- und Verbrauchskosten.

Auchdazu  23.01.2015, 16:22
@Seehausen

Ich glaube nicht das die Kanalanschlussgebühren über die qm² des Grundstückes berechnet werden, da kann es sich nur um eine Maßnahme der Strassensanierung handeln. Eben dann letzendlich doch die Anliegergebühr.

Harlow123 
Fragesteller
 23.01.2015, 16:23

mmmh ne eine "neue" Straße ist es nicht das Grundstück liegt in einer Einfamilienhaussiedlung (sprich kein Neubaugebiet) ob sie saniert worden ist .... steht nichts im Expose.

Auchdazu  23.01.2015, 16:32
@Harlow123

Jedoch solltest du einmal bedenken; Wenn ein Kanalanschluss für eine Haus auf die Grundstücksgröße berechnet wird, Dann wäre bei der "alten vorhandenen Strasse" alleine das Einbauen eines einzigen Rohranschlusses an den Hauptkanal, die Summe von 22.000,- € fällig. Das würde ich dann so sehen, das die Gemeinde kriminell handelt.

Selbst wenn das Grundstück "voll erschlossen" ist bedeutet das noch lange nicht, dass der Erschließungskostenanteil bereits an die Gemeinde gezahlt ist.

Außerdem bedeutet "voll erschlossen" nicht, dass die Hausanschlüsse bereits vorhanden sind und das der Straßenausbau abgeschlossen ist.

Hallo,

"voll erschlossen" heißt nicht "voll bezahlt". Die Erschließungskosten sind in der Regel von dem zu bezahlen, der zum Zeitpunkt des Bescheides Eigentümer ist. Also beim Kaufpreis berücksichtigen.

Hallo,

selbst wenn die Erschließungskosten bereits bezahlt sind, was aus dem Inserat nicht eindeutig hervorgeht, sind auf jeden Fall noch die Hausanschlußkosten zu tragen. Bei einem erschlossenen Grundstück liegen die ver- und die entsorgenden Leitungen 3 m im Grundstück. Diese müssen aber dann noch bis ins Haus gelegt werden und dort angeschlossen werden. Bei großen Grundstücken kann das auch noch eine Stange Geld kosten.

Gruß

dervagabund

Harlow123 
Fragesteller
 23.01.2015, 19:00

Huhu,

selbst wenn die Erschließungskosten bereits bezahlt sind, was aus dem Inserat nicht eindeutig hervorgeht, sind auf jeden Fall noch die Hausanschlußkosten zu tragen. Bei einem erschlossenen Grundstück liegen die ver- und die entsorgenden Leitungen 3 m im Grundstück. Diese müssen aber dann noch bis ins Haus gelegt werden und dort angeschlossen werden. >

Das ist uns bewusst! :-)

Wenn das so im Exposé steht, sind diese Kosten noch nicht bezahlt worden. D.h., es bleibt Eurem Verhandlungsgeschick überlassen, ob sich der KP dementsprechend verringert oder nicht, sofern der Vertragsentwurf diesbezüglich nichts aussagt.