Ansprüche wegen Arbeitsunfall im Nebengewerbe?

2 Antworten

Ansprüche an dich eher nicht. Ist ein Dritter für diesen Unfall verantwortlich hat der AG die Möglichkeit sich den Schaden von dort einzuklagen.

Sofern dein Nebengewerbe auch bei deinem AG angemeldet ist, muss dein AG immer mit unfallbedingten Ausfallzeiten rechnen. Ansprüche hast ja wohl eher du bezüglich der Lohnfortzahlung.

Wenn du deinem AG nichts von deiner Nebenbeschäftigung erzählt hast, kann er die Lohnfortzahlung verweigern!