Arbeitsunfall - Ansprüche, Verjährung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Schadenersatzanspruch gegen die Firma hättest du nur, wenn dort fehlerhaft gearbeitet worden wäre. Du bräuchtest also einen "Schuldigen".

Da der Unfall offenbar von der BG aufgebommen, behandelt und abgewickelt wurde, ist alleine diese BG dein Ansprechpartner. Der Grad einer Behinderung nach einem Arbeitsunfall wird frühestens 12 Monate nach dem Unfalldatum begutachtet. Da der Unfall dokumentiert ist, gibt es dabei keine Verjährungsfrist, für evtl. Spätschäden. Du kannst jederzeit bei einer Verschlechterung des Zustandes eine neue Untersuchung beantragen. Stellst sich dann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) die auf den Unfall zurück zu führen ist, heraus, erhältst du eine Unfallrente. Hierbei ist zu beachten, dass eine Rente erst ab einer MdE von 20 % fällig wird. Aber auch eine niedrigere MdE wird dokumentiert, und kann später erhöht werden.

Typische Spätfolge: Arnthrosen nach Knochenbrüchen können oft viele Jahre später auftreten.

Hast du in dem Beruf gearbeitet oder nicht und weshalb Arbeitslos ??

Orchidea55 
Fragesteller
 06.02.2012, 18:59

Ja, ich habe 2010 als Bäckereiverkäuferin gearbeitet (bin gelernte Bürokauffrau). Es war keine Probezeit, ich arbeitete dort schon ca 2 Jahre. Unfall passierte während der Arbeitszeit, ich bin ausgerutscht auf nassem Fussboden(Fliesen), dabei erlitt ich Patella-Luxation (mit Bänderriss). Ich wollte eigentlich dort weiterarbeiten, leider nach meiner Reha wurde ich schikaniert, sodass ich auf Anrat meines Arztes den Aufhebungs-Vertrag unterschrieben habe. Ich versuchte direkt bei einer anderen Bäckerei zu schaffen, leider niederknieen in die Hocke gehen - war mir nicht mehr möglich. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich dann gekündigt. Den Beruf kann ich nicht mehr ausführen, weil ich nicht mehr so belastbar bin. Alter spiel hier auch gewisse Rolle. Ich versuche hier eine Antwort oder Ratschläge von Betroffenen oder Fachleuten zu erkundigen. Danke im Voraus

Hoi.

Die BG bietet auch eine Berufshilfe/Umschulung, wenn man in dem Job nicht mehr arbeiten kann. Daher sofort sich an die BG wenden und einen entsprechenden Antrag stellen und um ein Beratungsgespräch bitten.

Viel Glück Loki