Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? (Anwartschaftszeit, Krankengeld usw.)

6 Antworten

Wieso unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag? Damit hast du deine Arbeitsstelle grob fahrlässig selbst aufgegeben. Das bedeutet, dass du 12 Wochen Sperre bekommst. Für das Krankengeld werden ebenfalls Beiträge gezahlt, du hast also de facto einen Anspruch, den du aber jetzt selbst um 12 Wochen reduziert hast.

Das verstehe ich nicht wie du das meinst "brauchst du 6 Monate". Heißt das ich habe 6 Monate Anspruch? 12 Monate muss man ja versichert sein um Alg 1 zu beantragen, oder? Der Aufhebungsvertrag wurde aus gesundheitlichen Gründen gemacht..

Nein ich werde keine Sperre bekommen, habe das schon abgeklärt. Das Arbeitsverhältnis wurde per Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beendet + Gutachten.

AnTeeAs  30.09.2011, 00:23

Sehe ich leider auch so.

Hallo,

die Zeit des Krankengeldes wird als Anwartschaftszeit angerechnet, wenn aus dem Krankengeld Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet wurden:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

Wichtig ist es sich frühzeitig mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen: die offizielle Meldung ist erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit möglich. Man sollte sich aber vorher schon über mögliche Chancen informieren: regionaler Stellenmarkt, Umschulung, Weiterbildung ...

Gruß

RHW

AnTeeAs  30.09.2011, 00:24

Gut nd schön, der Knackpunkt ist jedoch der Aufhebungsvertrag.

RHWWW  30.09.2011, 04:35
@AnTeeAs

Wenn der Punkt bereits eindeutig mit der Arbeitsagentur geklärt ist, wird es keine Probleme geben.

Kannst du, für Arbeitslosengeld brauchst du 6 Monate, allerdings können die dich eine Zeit sperren, da du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, das mußt du mit der Arge klären