Arbeitslosengeld nach Krankengeldbezug - Wie berechnet die Agentur das?

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Hallo,

grundsätzlich berechnet sich das Alg (grob gesagt) aus dem Lohndurchschnitt der letzten 12 Monate (§ 131 (1) S. 1 SGB III).

Jetzt kommt es drauf an, wie lange Krankengeld bezogen wurde. Je nachdem, kommen drei Berechnungsmöglichkeiten infrage:

  1. Kommen trotz KRG-Bezug in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Alokeit (= Bemessungsrahmen; § 130 (1) SGB III) mind. 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zusammen? Dann reicht das, um damit das Alg zu berechnen!

  2. Kommen in den letzten 12 Monaten keine 150 Tage Arbeitsentgelt zusammen, dann wird der Bemessungsrahmen von 12 Monaten auf 2 Jahre erweitert (§ 130 (3) S. 1 Nr. 1 SGB III) und das gesamte in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt für die Alg-Berechnung zugrunde gelegt!

  3. Wurde so lange KRG gezahlt, dass auch in dem auf 2 Jahre erweiterten Bemessungsrahmen nicht für mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand, muss das Alg fiktiv bemessen werden (§ 132 (1) SGB III). Das bedeutet, dass man einer Qualifikationsgruppe (1 – 4) zugeordnet wird, nach der sich dann das Alg-Bemessungsentgelt richtet

bundesrecht.juris.de/sgb3/_131.html

Gruß

RHWWW

Der Arbeitslosengeldbezug nach ALG I beginnt NACH dem Krankengeldbezug und richtet sich nach dem ARBEITSEINKOMMEN, nicht nach dem Krankengeld. Du kannst dir auch sehr gutes Infomaterial bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V., Moselstr. 25, 60329 Frankfurt einholen oder im Internet http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html Informationen für Arbeitslosengeld und Hartz4 einholen. Leider kann ich nicht alle Links hier einsetzen, da nur EIN Link pro Antwort gestattet ist. Es empfiehlt sich für dich dem SovD (Sozialverband von Deutschland, früher Reichsbund) oder dem VDK bei zu treten. Diese Organisationen kosten für Arbeitslose nicht viel und übernehmen Rechtsschutz und Beratung in sozialen Problemen bis hin zur Rente. Liebe Grüße, Chiliheadz.

Das Krankengeld bezieht sich ja ebenfalls auf das vorher verdiente Bruttoentgelt. Die Leistung des AlG 1 errechnet sich aus den zuvor gezahlten Beiträgen. ist aber auf den entsprechenden %-Satz des Netto gedeckelt.

Müsste das letzte Jahr,das du gearbeitet hast,herangezogen werden,so viel ich weiss.