Als was gelten bebaute, herrenlose "Grundstücke"?
Als Flurstück, als Verkehrsfläche, als Wohngrundstück oder als landwirtschaftlich genutztes Grundstück?
6 Antworten
"Herrenlose" Grundstücke, ob bebaut oder nicht, darf es in Deutschland eigentlich nicht geben. Wenn aber doch, und ab und an kommt das vor, muss das Bundesland per Gesetz beschließen, wie zu verfahren ist.
Oft hat das historische Gründe. Beispiel: ein Stück Bahnstrecke einer Privatbahn, die schon vor 100 Jahren liquidiert wurde. Schlicht vergessen worden!
Mitunter sind solche Grundstücke aber auch mit allen mögichen Umweltgiften belastet und das Bundesland bindet sich sowas höchst ungern an's Bein
Oft, aber nicht unbedingt. Es gibt in solchen Fällen (die selten sind) immer eine Einzelfall-Entscheidung
Grund meiner Frage ist, zu klären, ob solche Flächen von der Allgemeinheit betreten werden dürfen.
Du meinst - als Lost Place? Dafür müsstest Du erst mal herausfinden, ob das Grundstück tatsächlich herrenlos ist. Das ist nicht so einfach, denn das Grundbuchamt wird "Neugier" nicht als hinreichenden Grund für eine Auskunft akzeptieren (Kostet übrigens).
Hinzu kommt, dass es für die Sicherheitsbehörden keine pauschale Anweisung gibt, wie mit einem solche Grundstück zu verfahren ist. Dafür sind solche Fälle einfach zu selten. Wenn Dich also die Polizei des Platzes verweist, ist sie im Sinne der Allgemeinheit im Recht (Die Polizei kann ja nicht bei jedem Grundstück prüfen, ob es vielleicht herrenlos ist)
Das Ganze ist - eben weil recht selten - eine Grauzone. Für die Polizei wie für Dich!
darf es in Deutschland eigentlich nicht geben
Sicher, warum nicht? Es gibt schließlich sogar gesetzliche Regelungen, wie das Eigentum am Grundstück aufgegeben wird.
Wenn aber doch, und ab und an kommt das vor, muss das Bundesland per Gesetz beschließen, wie zu verfahren ist.
Nein, das regelt Bundesrecht.
Herrenlose Grundstücke sind Grundstücke wo die Eigentümer ihr Recht auf Eigentum aufgegeben haben.
Das passiert durch entsprechende Erklärung vor einem Notar.
Leider werden die nicht im Grundbuch sondern nur bei der jeweiligen Kommune registriert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt man so sehr günstig an Grundbesitz.
Die Eigentumsaufgabe muss im Grundbuch eingetragen werden, sonst ist sie nicht wirksam. Nachzulesen im BGB. Es ist also gerade anders herum. Bei der Kommune wird nichts registriert (woher und weswegen auch?), aber wohl im Grundbuch. Die Erklärung muss gegenüber dem Grundbuchamt auch abgegeben werden.
aber haben kommunen das recht, ins grundbuch einsicht zu nehmen?
Hallo guterfrager401!
Manchmal haben die Landesvermessungsämter der Bundesländer online Karten, auf denen alle Grundstücke ( z.B. unterLuftbild + Parzellarkarte ) eingezeichnet sind.
https://www.qwant.com/?q=landesvermessungsamt+karte&client=opensearch&t=web
Wenn das sogar eine Hausnummer hat, ist es ein Grundstück in Besitz von irgendjemandem. Man kann sich auch die Ansicht einstellen, dass Grundstücke in Regierungseigentum markiert sind, z.B. unter Verwaltungsatlas. Der zeigt alle Standorte und Flächen von staatlichen Verwaltungsbehörden, z.B. "Geschäftsbereiche der Staatsministerien", "Kommunen", "Kirchen" sowie "sonstige Institutionen", Layer wie die Flächen und Standorte der Vermessungsverwaltungen etc..
Ohne Betretungsverbot dürfte man dann wohl auf dem Gelände laufen.
LG
gufrastella
eigentlich gibt es keine herrenlose Grundstücke
und die Einordnung ergibt sich asus dem Flächennutzungs- oder Bebauungsplan
jedes Grundstück ist Übrigens ein Flurstück - das gehört zur katastermäßigen Bezeichung
eigentlich gibt es keine herrenlose Grundstücke
Doch. Ich weiß gar nicht, wie hier jeder auf die Idee kommt, das gäbe es nicht.
Als was, als nichts, weil es die nicht gibt.
Jedes Grundstück ist hier erfasst und hat ein Grundbuch und darin steht der bzw. stehen die Eigentümer.
darf man sie betreten? Und falls ja, durch wen?
Warum nicht, wenn der Eigentümer bzw. Besitzer es erlaubt hat. Ist doch bei Deinem Grundstück auch so, oder?
Der Hausherr bestimmt, wer über die Matte darf.
den es hier nicht gibt!
Achso, ich dachte das Grundstück liegt in Deutschland.
tut es auch!
Ein Grundstück kann auch herrenlos sein. Davon gibt es genug. Daneben gibt es auch buchungsfreie Grundstücke. Es sind also nicht "alle" Grundstücke erfasst.
Also müssten sie eigentlich zurückgebaut werden, also der Bau (das Haus) abgerissen und die Befriedung entfernt werden?