Kann man ein Grundstück von einem Bauer kaufen, um anschließend ein Einfamilienhaus darauf zu bauen?

6 Antworten

Damit ihr bauen könnt, müsst ihr bereits umgewidmetes Bauland kaufen.

Oder der Acker wird nach eurem Kauf umgewidmet, was aber höchst unwahrscheinlich ist.

johnnyfraegt 
Fragesteller
 29.11.2015, 23:24

Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort genommen haben; ist es möglich mit dem Bauern zusammen einen Termin beim Bauamt zu vereinbaren und dort die Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauland zu beantragen ? Wie hoch stehen die Chancen, dass ein solcher Antrag bewilligt wird ?  

HerrGewerke  29.11.2015, 23:26
@johnnyfraegt

Das mit dem Umwidmungsantrag geschieht oft.
Auch deswegen, weil der Bauer dadurch, dass er Bauland verkaufen kann, einen wesentlich höheren Preis für das Grundstück erzielen kann.

Dann muss das Grundstück noch "aufgeschlossen" sein (Wasser und Strom)

johnnyfraegt 
Fragesteller
 29.11.2015, 23:32
@HerrGewerke

Super, das macht Mut ! Verstehe ich richtig: Das Grundstück muss also aufgeschlossen sein, bevor eine Umwidmung in Bauland erfolgen kann?

HerrGewerke  29.11.2015, 23:34
@johnnyfraegt

Das weiß ich leider nicht. Aber wenn es vom Bauern als Bauland an dich verkauft wird, muss es aufgeschlossen sein. (Ich bin kein Jurist, sondern kann dir nur antworten, wie ich das aus Österreich kenne)

chvoyage  01.12.2015, 14:05
@HerrGewerke
Das mit dem Umwidmungsantrag geschieht oft.
Auch deswegen, weil der Bauer dadurch, dass er Bauland verkaufen kann, einen wesentlich höheren Preis für das Grundstück erzielen kann.

Kannst Du Beispiele nennen, wo die Gemeinde einen bestehenden B-Plan auf Antrag eines Einzelnen plötzlich erweitert? Das würde mich mehr als überrascht zurücklassen. Denn dann könnte sich die Gemeinde ja das ganze B-Planverfahren ersparen und alles über solche Anträge regeln.

B-Pläne sind hoheitlich!

Die Entscheidung über Bebauungpläne trifft nicht das Bauamt, sondern das Parlament der Kommune (Stadt- oder Gemeinderat). Ein aufwändiger und teurer Prozess.

Es muss als Baugebiet ausgewiesen sein, wenn es nicht as solches von der zuständigen Gemeinse ausgewiesen worden ist, dann darfst Du es nicht bebauen.

johnnyfraegt 
Fragesteller
 29.11.2015, 23:29

Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort genommen haben, kann beim Bauamt der Stadt eine Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in ein Baugebiet beantragt werden ? Wenn ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass einem solchen Antrag stattgegeben wird ? 

Wenn ich mir nun den neuen Stadtteil in Google Maps ansehe, sehe ich, dass es an den Rändern noch zahlreiche große und freie Flächen/Äcker gibt;

Dazu solltest Du den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan einsehen.

meine Frage wäre nun, ob es rein theoretisch möglich wäre, wenn man sich mit dem Bauer, der den Acker besitzt, über den Verkauf eines Teils seiner Wiese einigt, diesen dann auch bebauen dürfte?

Nein. Der Landwirt weiß mit Sicherheit sehr genau, welche Flächen Bauerwatungsland sind und welche nicht - und die betreffenden Grundstücke werden dann auch zum örtlichen Baulandpreis verkauft. Und eine Bebauung ist nur zulässig auf entsprechend als Bauland ausgewisenen Flächen. Wenn ihr viel Zeit habt (rechnet mal mit 5 - 10 Jahren) könnt ihr natürlich spekulativ entsprechende Grundstücke als Grünland kaufen in der Hoffnung, dass die Kommune in der Zukunft diese Bereiche umwidmen wird. Was anderes machen große Immobilienfirmen auch nicht. Nur bringen die meistens mehr Kapital mit. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber in keinem Fall, und ein Umwidmungsantrag von Einzelflächen wird bei Kommunen mit 99%iger Sicherheit rigoros abgewiesen.

Da mache ich Euch wenig Hoffnungen.

Wenn es einen (qualifizierten) Bebauungsplan gibt, dann dürfte hier nur die Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke möglich sein.

Gibt es keinen Bebauungsplan, dann würde es sich hierbei um eine sogenannte Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB handeln. Hier wäre nur eine Bebauung möglich, wenn es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben (also keine Wohnbebauung) handelt oder eine Erschließung gesichert ist und gleichzeitig die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden.

Letztendlich wird jede Gemeinde versuchen, eine Zersiedelung durch Wohnbauten im Außenbereich zu verhindern.

Natürlich würden wir dieselben Vorgaben aus dem Bebauungsplan, die auch für das angrenzende, bereits bestehende Neubaugebiet gelten, einhalten und die Kosten für die Weiterlegung der Wasser-, Strom-, Internetleitungen tragen.

Ihr habt offensichtlich keine Vorstellung, was diese Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Straße, etc.) kosten kann.