Ich besitze die Hälfte eine Doppelhauses, das bereits schon älter ist. Darf ich meine Doppelhaushälfte abreissen und in Entferung von ca. 4 m wieder aufbauen?

4 Antworten

Deinem Nachbarn darf kein Schaden entstehen ( Statisch und Wärmetechnisch ) Es kann sein, das ein Teil der Kommunwand auf deinem Grundstück stehen bleiben muss und du evtl einen Vollwärmeschutz auch noch anbringen musst. Ebenso Dach und Windbleche ergänzen. (Verursacherprinzip) Vertrag mit dem Nachbarn machen.

Für den Neubau muss evtl die Gemeinde  das Baufenster ändern, oder eine Genehmigung aussprechen. Erst wenn du alles schriftlich hast mit dem Abbruch beginnen.

Vermutlich geht das aus baustatischen Gründen nicht so einfach! Wichtige Stützelemente sind wahrscheinlich nur einmal vorhanden.

Ich habe einen Link entdeckt, der dein Problem beschreibt und einige Anregungen gibt. Wie es allerdings in Österreich aussieht, kann ich dir ncht sagen.

http://www.juraforum.de/forum/t/abriss-einer-doppelhaushaelfte.314051/

enginmachine  21.11.2016, 12:46

Auch in dem Diskussionsforum sind nur laienhafte Argumente enthalten. Eine Ableitung für andere Fälle ist schlecht möglich, also immer eine Fallentscheidung, die mit Gemeinde und unterster Baubehörde geklärt werden muss.

In Deutschland gibt es für diese Art von Fragen Bauämter, die das beantworten! Ich kann nur vermuten, dass es sowas in Österreich auch gibt und genau da solltest Du Dich hinwenden!