Allgemeine Verkehrskontrolle?

4 Antworten

Das ganze Gedöns muß im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle noch nicht mal zwingend abgefragt werden , wenn sich aus der Sichtkontrolle der Dokumente ( Ausweis , Führerschein , Fahrzeugpapiere etc. ) in der gleichzeitigen Befragung durch die Beamten da keine Unstimmigkeiten ergeben .

Als Führer-/in eines KFZ wird es für Dich nur interressant , wenn :

- Deine FE nicht gültig für die Fahrzeuggklasse , oder mit Eintrag B17 / Brille o.Ä. ist , und Begleitperson oder Brille nicht dabei sind , oder die FE den Sichtanschein einer Fälschung erweckt .

- das Fahrzeug nicht zugelassen und / oder versichert ist

- laut Inpol / VZR gerade gegen Dich ein Fahrverbot verhängt sein sollte und die FE noch nicht abgegeben wurde

- die Fahrerlaubnis zwar rechtlich entzogen , aber noch nicht abgegeben wurde

- Das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben wurde ( Verlust / Diebstahl )

- Du selbst aus irgend welchen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben wurdest .

- Bereits Vorvermerke bzgl. Alkohol oder Drogen über Dich in den Verzeichnissen zu finden wären .

- bei atypischen Verfahren oder Vorverurteilungen im Sinne der Fahrzeugnutzung wie KV - Delikte , unerlaubter Waffenbesitz u.Ä. mußt Du natürlich damit rechnen , daß man Dich genauer durchleuchten , genauer prüfen und mit gesteigerter Vorsicht ( zur Eigensicherung ) behandeln wird .

Im Prinzip wird nur abgefragt, ob eine Fahndung zu dir oder deinem Fahrzeug vorliegt.

Wenn der Polizist mehr über dich erfahren will, kann er, zumindest in seinem Bundesland, noch in die Tiefe gehen.

spielt keine Rolle, hat mit deiner Fahrtauglichkeit nix zu schaffen

wenn aber ein offener Haftbefehl besteht, nehmen die dich mit ... das wars dann für dich

nein, außer du bist flüchtig und es gibt einen Fahndungsauftrag oder Haftbefehl.