Jutiz: Das Verfahren wurde zuständigkeitshalber an StA xy übergeben
Hallo !
Habe vor kurzem einen Brief erhalten, dem Ich entnehmen konnte dass ein Verfahren (nicht gegen mich) "zuständigkeitshalber" von der hier ortsansässigen Staatsanwaltschaft zu der Staatsanwaltschaft xy weitergegeben wurde.
Was kann das bedeuten? Geht es jetzt da weiter mit den Ermittlungen? Oder ist es ein Zeichen dass es eingestellt wird? Kann man denn zb bei dem hier ortsansässigen StA die den Fall Ja Auch bearbeitet hat als Antragsteller anrufen und sich über den Stand der Dinge kundig machen Oder geben die keine Informationen raus?
Danke im Vorraus !
2 Antworten
Es wurde auf Grund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das leitet zunächst die Staatsanwaltschaft ein, die für den Anzeigenerstatter zuständig ist. Wenn jedoch der Beschuldigte zu einem anderen Bezirk gehört, für den eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist, werden die weiteren Ermittlungen nach dort abgegeben. Für dich als Zeugen macht das keinen Unterschied. Wenn es noch Nachfragen zu deiner Aussage gibt, wirst du die weiterhin wohnortnah abgeben können. Keinesfalls ist eine Abgabe an eine zuständige Staatsanwaltschaft ein Hinweis darauf, dass das Verfahren eingestellt wird, eher das Gegenteil ist der Fall.
Nun ist jemand anders zuständig, d.h. wenn du etwas wissen willst, mußt du dich von nun an an xy wenden. Vielleicht ermitteln die dort schon in ähnlichen Fälle ( auch zum gleichen Täter) und dann soll dies natürlich nur von einer Stelle bearbeitet werden.
Ah, ok, danke.
Da Ich weiß, dass es Auch andere Leute gibt, die diejenige Person angezeigt haben, kann es gut sein, wie du sagtest, dass es dann jetzt von einer Stelle bearbeitet wird.
Und wenn Ich mich dorthin wende, zb durch einen Anruf, werden die mir dann sagen können , zb. Wie der Stand der Dinge ist. Usw. Oder dürfen die solche Informationen nicht rausgeben, (obwohl ich Antragsteller bin)?