Straftat mit 13. Wie komme ich an das Aktenzeichen?

4 Antworten

Wenn das Verfahren eingeleitet worden ist muss es bis zur StA gegangen sein. Du könntest das Aktenzeichen vielleicht auf der zuständigen Polizeidienststelle erfragen, es kann gut sein das dieser Vorgang noch drin ist.

Ansonsten einen Brief an die StA und um Auskunft bitten.

Strafunmündigkeit ist ein Verfahrenshindernis. Es wird sofort alles eingestellt. Das sollte der Kommission doch reichen!

Wenn nicht, weißt du ja sicher, wo du damals gelebt/gewohnt hast. Im zuständigen Gericht fragst du nach.

Gruß S.

Eurovision61 
Fragesteller
 21.07.2020, 19:35

Danke.

Kannst du dich noch an die Staatsanwaltschaft erinnern, die dir die Verfahrenseinstellung mitgeteilt hat?
Ansonsten würde von der örtlichen Zuständigkeit die nächste Staatsanwaltschaft an deinem (damaligen) Wohnort in Frage kommen.

https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

"Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften" auswählen und Postleitzahl eingeben.

Du kannst bei der Staatsanwaltschaft anrufen und die Situation schildern, warum du das Aktenzeichen benötigst. Ich bin mir sicher, dass man dir dort weiterhelfen kann.

Eurovision61 
Fragesteller
 21.07.2020, 19:35

Danke dir!

Du bist strafunmündig gewesen, es kam zu keinem Gerichtstermin, du musstest bestimmt auch kein Geld zahlen, also demnach bist du nicht vorbestraft.

Eurovision61 
Fragesteller
 21.07.2020, 19:16

Danke für deine Antwort. Das war allerdings nicht die Frage.

BeYouHP7  21.07.2020, 19:17
@Eurovision61

Doch. Wenn es keine Straftat gab die verfolgt wurde, gab es demnach auch kein Aktenzeichen etc

peti12314  21.07.2020, 19:23
@BeYouHP7

Lass es... bitte.

VirageXO  21.07.2020, 19:27
@BeYouHP7
Doch

Nein.

Wenn es keine Straftat gab die verfolgt wurde, gab es demnach auch kein Aktenzeichen etc

Selbstverständlich gab es einen zu verfolgenden Sachverhalt, der von der StA ermittelt wurde - also wurde durch das zuständige Dezernat fein-säuberlich ein Aktenzeichen auf den Aktendeckel geschrieben, nachdem das Ermittlungsverfahren eingetragen wurde.

Wer sich bei einer Behörde bewirbt, muss grundsätzlich angeben, ob gegen ihn schonmal ein Ermittlungsverfahren lief - unter Angabe des staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens - und im Falle der Verfahrenseinstellung, wonach das Verfahren eingestellt wurde.

Zuweilen müssen Einstellungen nach § 170 II nicht angegeben werden, es sei denn es wurde wegen fehlender Schuldfähigkeit eingestellt. Dann wiederum ist das Verfahren anzugeben.

Sirius66  21.07.2020, 19:36
@BeYouHP7

Das Ganze hat dennoch zumindest eine Verfahrensnummer, denn zu Beginn der Ermittlungen muss nicht zwingend bekannt gewesen sein, wie alt der Täter ist.

Es hat auch nichts, rein gar nichts mit Vorstrafen zu tun!

Eurovision61 
Fragesteller
 21.07.2020, 19:37
@VirageXO

Danke dir.

Sirius66  21.07.2020, 19:52
@VirageXO

Eigentlich wollen die ALLE haben. Aber es geht wohl eher um Ehrlichkeit.

VirageXO  21.07.2020, 20:06
@Sirius66
Eigentlich wollen die ALLE haben. Aber es geht wohl eher um Ehrlichkeit.

Bei mir waren Einstellungen nach § 170 II nur anzugeben, wenn Schuldunfähigkeit oder Verfahrenshindernis der Grund war.

Gibt man ein Verfahren an, nach dem explizit nicht gefragt war, lässt der zuständige Sachbearbeiter im Zweifel eine Auskunft einholen, die entbehrlich war. Verursacht nur kosten.

Sirius66  21.07.2020, 20:09
@VirageXO
Bei mir waren Einstellungen nach § 170 II nur anzugeben, wenn Schuldunfähigkeit oder Verfahrenshindernis der Grund war.

Ob das jeder Bewerber so differenzieren kann?

Was heißt "bei mir"? Du bist doch Jurist, oder nicht?

VirageXO  21.07.2020, 21:19
@Sirius66
Ob das jeder Bewerber so differenzieren kann?

Steht ja üblicherweise im jeweiligen Einstellungsbescheid.

Was heißt "bei mir"? Du bist doch Jurist, oder nicht?

Richtig; aber weil man im Referendariat beim jeweiligen Land angestellt ist und fürs Gericht und die StA entsprechend überprüft wird, muss das angegeben werden.

Wie andere Behörden die Reichweite der Auskunft regeln, weiß ich allerdings nicht.

Sirius66  21.07.2020, 22:10
@VirageXO
Steht ja üblicherweise im jeweiligen Einstellungsbescheid.

Schon .... wenn man ihn findet ;-)