Alkoholhaltiges Medikament nehmen in der Probezeit (Führerschein)?
Hallo,
Ich muss jetzt über einen längeren Zeitraum zwischen 2-6 Monate ein Homöopathisches Medikament zu mir nehmen 3x täglich. Ich soll die Tropfen (15 Tropfen je eine Einnahme) in einem Glas Wasser auflösen und dann zu mir nehmen. Das Medikament enthält 60% Alkohol. Da ich noch in der Probezeit (Führerschein) bin und ich täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, frage ich mich ob ich das Medikament nehmen darf und ob es mich quasi betrunken macht (ich habe nämlich noch nie Alkohol getrunken) und wie es dann mit meinem Promille Wert geregelt ist wenn ich mal von der Polizei angehalten werde (Probezeit muss man ja 0 Promille haben)? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Danke
5 Antworten
Hallo Kompliziert1234,
leider ist das bei den Tropfen so. Der Alkohol dient der Konservierung. Es ist zwar mit Wasser verdünnt nur eine minimale Menge, aber 0 Promille sind 0 Promille. Also fahre entweder besser nicht selbst Auto während dieser Zeit oder:
Frage doch mal nach, ob es das Mittel auch als Globuli oder Tabletten gibt, denn die enthalten keinerlei Alkohohl. So könntest Du das Problem optimal lösen.
Gute Besserung
Buddhishi
Habe gerade gelesen, welches Mittel es ist (lt. Deinem Kommentar). Das gibt es als Globuli. Schau mal bitte unter:
LG
Sehr gerne :-) Hinsichtlich der Potenz kann man Dich in der Apotheke beraten. LG
Vielen Dank für Deine Auszeichnung. Schönes Wochenende und LG
Alkohol hat nichts mit der Probezeit zu tun die 0,0 Promille Grenze gilt bis 21 Jahren Probezeit hin oder her den man kann ja die Probezeit ja schon mit 16 anfangen und mit der Regelung will man verhindern das zu junge Leute unter Alkohol fahren oder die Strafe zu gering ausfällt .
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) 3 Punkte Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Oder Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille 3 Punkte Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe .
Entziehung dann ist der Schein Weg und darf nach der Zeit dann ganz neu gemacht werden .
ACHTUNG Medikamente gelten auch als Drogen und somit auch
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss
Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Das sind die max. Strafen für Drogen und Alkohol
Für Medikamente gibt es aber keine Grenzwerte wie bei Alkohol. Und eine Kopfsschmerztablette wird sicher nicht als Fahren unter Drogeneinfluss gewertet
Wie heisst denn das Medikament? Kann mir nicht vorstellen, dass da Alkohol drin ist
Lobelia N Synergon Nr. 1a
Auf dem Beipackzettel steht extra der Warnhinweis das es 60% Alkohol enthält
Das kannst du aber nicht mit dem Alkoholgehalt in Getränken vergleichen, der Ethanolgehalt in Arzneimitteln ist so gering und daher unbedenklich auch was Autofahren betrifft. Mehr dazuhttps://www.bkk24.de/typo3/index.php?id=22677
Du darfst dann nicht fahren mein Cousin hat mal so pflanzliches Mittel mit Alkohol bekommen die meinten es interessiert nicht wenn er angehalten wird ist der Führerschein weg....
Bulshit...bis der bei der blutprobe ist, ist das schon lange raus!
Wir reden hier von weniger als 1ml Alkohol. Wenn du ein Glas Orangensaft trinkst hast du mehr zu dir genommen.
Super danke dir