Abgaben für Minijobber der nicht in Deutschland ist?

2 Antworten

Sofern während des Auslandsaufenthaltes kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz in Deutschland besteht, ist vom Arbeitgeber im Minijob kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu entrichten.

Gelten für Ihren Minijob weiterhin die Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes zahlt Ihr Arbeitgeber pauschale Abgaben wie bisher auch. Diese setzen sich im gewerblichen Bereich momentan wie folgt zusammen:

15   Prozent pauschale Krankenversicherung (entfällt bei privater KV)

15   Prozent pauschale Rentenversicherung

3,9  Prozent Eigenanteil Minijobber zur Rentenversicherung (bei Rentenversicherungspflicht)

0,9  Prozent Umlage U1

0,19 Prozent Umlage U2

0,06 Prozent Insolvenzgeldumlage

2     Prozent einheitliche Pauschsteuer (alternativ zur Versteuerung über die Lohnsteuermerkmale)

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

marvox28 
Fragesteller
 07.05.2020, 07:39

Vielen Dank für die Antwort das war genau das was ich wissen wollte.

Können sie mir auch sagen wie genau der Ablauf ist?

Ich werde bei meiner Krankenkasse eine schirftliche Bestätigung einholen das ich ab dem Zeitpunkt x meine Krankenversicherung hier in DE abmelden möchte aber auch die Möglichkeit habe wieder einzutreten wenn ich wiederkomme.

Diese Bestätigung muss ich dann doch bestimmt meinem Arbeitgeber geben aber wie muss dieser dann weiter damit verfahren?

Beste Grüße!

MinijobZentrale  12.05.2020, 14:09
@marvox28

Die Frage zum Ablauf können Sie nur mit Ihrer Krankenkasse klären.

Sobald keine gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht, hat der Arbeitgeber im Minijob den Beitragsgruppenwechsel zu melden und den Beitragsnachweis entsprechend der neuen Beitragsgruppe anzupassen.

Für weitere Fragen zu diesem individuellen Sachverhalt sind auch unsere MitarbeiterIinnen im Service-Center montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 für Sie da.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

Minijobber sind doch gar nicht krankenversichert über ihren Job. Die Abgaben werden weiter vom AG gezahlt wie bisher. Nicht jeder ist rentenversichert. Das ist freiwillig. Wenn du im Minijob rentenversichert bist wird das auch weiterhin vom AG eingezahlt und du kriegst deinen Beitrag vom AG abgezogen. Ansonsten gibt es Bestimmungen über die Entsendung von AN ins Ausland. Das betrifft aber eher die sozialversicherungspflichtigen AN, Spesen, Unterbringungskosten, Versicherung im Ausland etc. Am besten du besprichst das mit deinem AG, wobei da vieles für dich als Minijobber wohl nicht infrage kommt.

marvox28 
Fragesteller
 06.05.2020, 11:03

Der Arbeitgeber muss aber auch für seine Minijobber eine Abgabe an die Krankenversicherung machen ca (15%). Die Abgaben die der Arbeitgeber machen muss nennen sich Pauschalabgaben. Meine Frage war lediglich inwiefern sich die Pauschalabgaben ändern wenn ich nicht in DE bin wärend ich angestellt bin.

Klaraaha  06.05.2020, 11:24
@marvox28

Ich denke dass sich da gar nichts ändert. Die Abgaben sind ja nicht personenbezogen. Nur wenn du beim Arbeitgeber hinterlegt hast, dass du rentenversichert sein willt, wird auch was direkt in deine eigene Rentenversicherung eingezahlt, nicht aber in deine Krankenversicherung. Die Knappschaft bekommt die Beiträge, die verteilen dann das Geld an Finanzamt, Arge usw. aber nicht speziell für dich. Das kommt der Allgemeinheit zugute. Nur weil du im Ausland arbeitest wird ja nicht der AG von seinen Abgaben befreit. Du kannst dich aber gerne mal bei deinem AG erkundigen ob es da mittlerweile andere Regelungen gibt. Der muß ja ohnehin Bescheid wissen, dass du vom Ausland aus arbeitest.

marvox28 
Fragesteller
 06.05.2020, 12:50
@Klaraaha

Ah ok ich dachte halt das der Beitrag für die Krankenkasse vielleicht entfällt weil ich ja auch bei meiner Krankenversicherung abgemeldet bin. Wenn das aber so ein Standartbeitrag ist versteh ich das natürlich. Wir sind eine sehr kleine Firma und deswegen hab ich einfach mal angefangen mich zu informieren. Aber danke für deine Antwort