Abfindung möglich?

10 Antworten

Gehe lieber zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Wird zB von der Krankenkasse / MdK eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit attestiert, kann dich der Arbeitgeber auch ohne Zahlung einer Abfindung kündigen: "du kannst deine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen", dann erlischt der Arbeitsvertrag. Ein Anwalt kann eventuell bei einem "Auflösungsvertrag" oder widerspruchslose Annahme der Kündigung noch eine Abfindung aushandeln. In der Regel wird für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses 1 Monatsgehalt als Abfindung gezahlt - zusätzlich auch noch mehr bei bestätigter Schwerbehinderung.

Allexandra0809 
Fragesteller
 14.11.2014, 16:26

Dankeschön. Es ist ja nicht so, dass nicht mehr gearbeitet werden kann, aber die zuletzt ausgeübte Tätigkeit eben nicht mehr. Ein normaler Bürojob wäre durchaus denkbar, aber der Arbeitgeber meint, dass er da keinen Job anbieten kann.

Ich finde sowas immer schade. Vor allem wenn es um Großkonzerne geht, wo die Möglichkeit der Umsetzung eher gegeben ist...

Setz dich unabhängig von dem arbeitsrechtlichen Teil mit deiner Sachbearbeitung bei der BG in Verbindung und informiere diese über die Kündigung. Denn so wie der Fall für mich aussieht, könnte es für Dich jetzt schwierig sein, überhaupt wieder in den alten Beruf zurück zu finden. Die BG dürfte hier Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen (z.B. eine Umschulung, je nach Qualifikation sogar ein Studium). Fragen kostet nix.

Allexandra0809 
Fragesteller
 20.11.2014, 19:42

Danke für die Antwort. Das Problem ist, derzeit sind es grad noch 3 Jahre bis zur Altersrente, so dass es auf keinen Fall eine Umschulung geben wird (lohnt sich ja nicht mehr). Allerdings sollte man meinen, dass es in einem Konzern doch ein paar Bürojobs geben sollte, die noch ausgeübt werden könnten.

Grad heute war ein Termin beim Gutachter der BG, jetzt muss erst mal geklärt werden, was dieser rausgefunden hat. Die BG selbst hat sich bereits mit dem Arbeitgeber auseinandergesetzt wegen eines anderen Arbeitsplatzes. Das Ergebnis war, dass eine Umsetzung stattfand, aber die gleiche Arbeit wie vorher, nur an einem anderen Ort. War natürlich genau das, was erwartet wurde.

Lumbago666  20.11.2014, 20:28
@Allexandra0809

Ja stimmt. Da macht die BG keine Umschulung mehr. Weil die Maßnahmen in der Regel so 2 Jahre lang dauern.

Auf eine Abfindung des Arbeitgebers würde ich mich hier keinesfalls verlassen, das Verfahren aber auf jeden Fall betreiben. Leider kann das richtig lange dauern, bis es zu einer Zahlung kommt, falls...

Ideal wäre es, wenn du irgendwann in der ALG 1 Zeit (die jetzt folgt) einen Job findest (woanders), der geeignet ist. Der kann auch etwas geringer bezahlt sein, weil du die UV-Rente on top bekommst.

Nur eine Beispielrechnung. Bruttoeinkommen von 2000 € ergibt eine Rente von 1333 € bei einem MDE von 100 v.H.. Da du von einer kleinen Rente gesprochen hast wird die MDE so bei 20 - 30 v.H. ankommen, das mach dann 266,66 - 400 € bei dem Beispiel. Die voraussichtliche MDE sagt dir der Gutachter.

Falls die Rente aus irgend einem Grund befristet wird oder abgelehnt wird, leg Widerspruch ein und setze dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung. Notfalls stell einen Antrag auf Beratungshilfe.

Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist: In den Mitgliedschaften ist oft eine Rechtsschutzversicherung für das Sozialrecht enthalten. Nutzen! Falls du selbst eine Rechtsschutz hast natürlich auch - dann bitte auch direkt für das Arbeitsrechtsverfahren...

22 Jahre Betriebszugehörigkeit - Arbeitsunfall - Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden - Betrieb (Konzern)

gibt es in diesem Betrieb (Konzern) keine andere Beschäftigungsmöglichkeit???

das würde ich den Betriebsrat mal fragen .. kanm doch nicht sein, das sich ein Großbetrieb (Konzern) nach einem Arbeitsunfall einfach so seiner Mitarbeiter "entledigt" - zumal eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde - also ist doch Erwerbsfähigkeit noch gegeben - nur nicht in diesem Beruf

Allexandra0809 
Fragesteller
 13.11.2014, 18:17

Natürlich gibt es auch Bürotätigkeiten in verschiedener Form, die durchaus erledigt werden könnten. Allerdings wurde so etwas bisher nicht vom Arbeitgeber angeboten. Nur die gleiche Tätigkeit wie vor dem Unfall an einem anderen Einsatzort wurde angeboten. Konnte natürlich nicht funktionieren.

Gespräche mit dem Betriebsrat haben bereits mehrfach stattgefunden. Jedoch fehlt das gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeitergespräch immer noch.

Wenn der Betrieb Dir nach 22 Jahren kündigt ist zu vermuten, dass Du eine Abfindung bekommst.

Abfindungen sind gesetzlich nicht geregelt, da nicht vorgesehen. Eine Abfindung wird vom AG angeboten um z.B. einen Aufhebungsvertrag zu schließen und so eine lange Kündigungsfrist zu vermeiden oder um eine Klage beim Arbeitsgericht zu verhindern. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es i.d.R. einen Sozialplan, in dem die Abfindung geregelt ist. Dann gibt es noch Abfindungen die ein Arbeitsrichter festlegen kann. In der Güteverhandlung schlägt er meist einen halben Bruttomonatslohn/Beschäftigungsjahr vor.

Ernsterwin  14.11.2014, 06:45

"Abfindungen sind gesetzlich nicht geregelt" - nicht ganz. - Es gibt schon eine gesetzliche Regelung für Abfindungen - nämlich im KSchG § 1a, siehe auch http://www.gesetze-ganz-einfach.de/kschg/kschg1a.htm - siehe auch den Kommentar von Familiengerd.

Der Paragraf trägt sogar den Titel "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung". Allerdings müsste diese eben vom Arbeitgeber angeboten werden. Schon das ist oft Verhandlungssache (vor der Kündigung).

Hexle2  14.11.2014, 20:45
@Ernsterwin
Eine Abfindung wird vom AG angeboten um z.B. einen Aufhebungsvertrag zu schließen und so eine lange Kündigungsfrist zu vermeiden oder um eine Klage beim Arbeitsgericht zu verhindern. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es i.d.R. einen Sozialplan, in dem die Abfindung geregelt ist. 

Wenn Du richtig liest, steht da u.a.: ...oder um eine Klage beim Arbeitsgericht zu verhindern.....

Im § 1a KSchG steht dazu: Kündigt der AG wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der AN bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der AN mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Habe ich etwas anderes geschrieben?

Betrieb (Konzern) will kündigen.

So einfach ist das nicht und der Betrieb wird sich dies wohl was kosten lassen müssen. Der Betriebsrat sollte auf jeden Fall vom Arbeitnehmer einbezogen werden.

Ich würde in dem Fall 22 Brutto-Monatsgehälter Abfindung verlangen (mit dem letzten Monatsgehalt auszuzahlen) verbunden mit einer fristgerechten Kündigung, Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist und sofortiger Freistellung. Anspruch auf ein Zeugnis der Note GUT.

Allexandra0809 
Fragesteller
 13.11.2014, 13:51

Betriebsrat ist bereitis mit dem Arbeitnehmer im Gespräch und wird sich erst mal gegen eine Kündigung aussprechen, da bisher noch kein Mitarbeitergespräch stattgefunden hat.

Danke für die Angabe einer Höhe. Das ist doch mal etwas.

Gerneso  13.11.2014, 13:54
@Allexandra0809

Mehr als ein Monatsgehalt pro Jahr ist kaum zu erreichen. Meist bieten die Arbeitgeber 1/2 Monatsgehalt pro Jahr an. Aber bei der Verhandlung sollte man erst mal das Maximum fordern und dann gucken, wo man sich am Ende trifft. Der Betriebsrat ist hier ein guter Ansprechpartner.

Familiengerd  13.11.2014, 13:55
Ich würde in dem Fall 22 Brutto-Monatsgehälter Abfindung verlangen

Donnerwetter!

Realistisch - wenn überhaupt - und üblich ist 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr!!!

Gerneso  13.11.2014, 13:59
@Familiengerd

Wenn es dem Konzern gut geht ist 1 Monatsgehalt / Jahr der maximal zu erreichende Betrag. In die Verhandlung geht man erst mal mit dem Maximum. Man einigt sich später dann irgendwo dazwischen. Es wäre dumm sofort nur 1/2 Gehalt zu verlangen.

Familiengerd  13.11.2014, 14:21
@Gerneso

Klar, taktisch das Höhere verlangen, um das Geringere zu bekommen!

Aber man sollte sich - gut gehender Konzern hin oder her - keinen Illusionen hingeben!

Gerneso  13.11.2014, 14:28
@Familiengerd

Ich habe diverse Fälle erlebt, die gut verhandelt haben und deutlich mehr als 1/2 Gehalt rausholen konnten.

1/2 Gehalt bekommt ja schon jeder, wo es bei einem Konzern nur darum geht, den Arbeitsort 200 km zu verlagern oder ein Abfindungsangebot anzunehmen. Und hier sprechen wir von Leuten, die eventuell noch jung und gesund sind und problemlos neu in einer anderen Firma durchstarten können.

Im oben geschilderten Fall sieht es ja wohl anders aus. Da ist jemand, der bei der Ausübung seiner Arbeit verunglückt ist, nun den Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausüben kann und altersbedingt wenig Chancen hat woanders nochmal Fuß zu fassen. Da sehe ich sehr realistische Chancen diesen nur mit einem höheren Schmerzensgeld los zu werden - zumal es sich um einen Konzern handelt und nicht um eine Pommesbude.

Meine Erfahrung bestätigt dies zumindest.

Aber viele Leute geben sich mit wenig zufrieden. Trauen sich nicht Forderungen zu stellen und klagen dann, dass sie wenig haben. Wenn ich mich immer danach gerichtet hätte, was so üblich ist, würde ich gehaltlich heute nicht da stehen wo ich stehe. Man muss auch mal mutig sein und beim Verhandeln Geschick haben.

Ernsterwin  14.11.2014, 06:51
@Gerneso

Nichts gegen Deine Erfahrungen, aber lassen wir mal die Kirche im Dorf. Wie hoch Abfindungszahlungen in der Regel sind und wie unterschiedlich sie auch sind, kannst Du z.B. in den Analyse auf http://www.abfindunginfo.de/berechnung-der-abfindung.html sehen. Ausßerdem gibt es da auch noch einen Link auf eine andere Statistik im SOEP.

Lumbago666  20.11.2014, 21:00
@Gerneso

Theoretisch kann man alles mögliche vereinbaren. Es stellt sich auch immer die Frage nach Motivation des Arbeitgebers für eine Kündigung.

Und großer Konzern... Mir fällt da ein Versandhaus ein, oder war es doch ein Logistikunternehmen... Irgendwas mit "A"

Denen würde ich nicht mal die 1/2 Abfindung zutrauen.

Was hier viele vergessen: Die 1/2 ist auch nur ein Anhaltspunkt oder Mittelwert. Es gibt dabei immer Ausreißer. Nach oben und nach unten - leider.