Ablauf Arbeitgeberwechsel?
hallo, ich habe folgende Frage. Ich bin nun seit dem Anfang meiner Ausbildung (08/2008) in einem großen Konzern beschäftigt und habe dort auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun geht der Laden leider so langsam aber sicher den Bach runter und ich habe mich nach anderen guten Jobs umgesehen. Es sieht auch so aus als hätte ich schon so gut wie eine neue Stelle in einem anderen Betrieb (>60000Mitarbeiter).
Wie ist nun der genaue Ablauf bis zum neuen job? Neuen Vertrag unterschreiben, kündigen und dann da anfangen??
Ich habe ja auch einen Kündigungsfrist von 3 Monaten laut tarifvertrag oder das Arbeitsverhätnis kann in beiderseitgem Einverständniss aufgehoben werden.
und Zweitens, Ich habe dort vor etwas über 2 jahren den LKW Führerschein gemacht (C/CE). muss ich dort evtl. etwas zurückzahlen??
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
1 Antwort
Neuen Vertrag unterschreiben, kündigen und dann da anfangen??
Selbstverständlich immer erst den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Du solltest hier darauf achten, dass immer noch genug Zeit bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen (z.B. heute unterschreiben und dann die Kündigung zum 31. Juli abgeben).
Wenn das alte Arbeitsverhältnis beendet ist, kannst Du beim neuen AG anfangen. Wenn die Zeit zu knapp wird, Dein neuer AG Dich gerne früher einstellen möchte, solltest Du den jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wenn er einwilligt, bist Du zu jedem beliebigen Termin raus. Wenn nicht, musst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten (evtl. noch Urlaub/Überstunden abbauen).
Ich habe dort vor etwas über 2 jahren den LKW Führerschein gemacht (C/CE). muss ich dort evtl. etwas zurückzahlen??
Das kommt darauf an ob etwas dazu im Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort eine Rückzahlungsklausel? Wenn ja, musst Du evtl. einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das kommt darauf an, wie lange die Zeitspanne ist, in der Du nicht ohne Teilrückzahlung kündigen kannst.
Gibt es zur Rückzahlung keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, kannst Du kündigen ohne dass Du etwas zurückzahlen musst.