Was zahlt der Arbeitgeber nach Ablauf der 6 Wochen Krankheit des Arbeitnehmers?

7 Antworten

Bei einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen erhältst Du nach der 6. Woche keine Entgeltfortzahlung mehr vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von Deiner Krankenkasse (maximal für 78 Wochen).

Dabei muss diese Erkrankung nicht 6 Wochen "am Stück" sein, sondern kann sich auch über die vergangenen 3 Jahre verteilen, wenn es sich immer um dieselbe Krankheit handelt; also 3 Wochen wegen Grippe und 4 Wochen wegen eines Beinbruchs werden nicht zu 7 Wochen zusammengezählt.

Nach 6 Wochen mit der gleichen Erkrankung zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Wenn sich der AN nach 5 Wochen mit einer anderen Krankheit krankmeldet beginnen die 6 Wochen von vorne.

Maximilian112  24.02.2013, 15:26

diese Rechnung geht so nicht auf. Das ist falsch.

Hallo Butler 1234. Schau mal hier Diesen Text hab ich hier reinkopiert. Gruss Eckfuss

wenn man nach Ablauf der sechs Wochen von der Krankenkasse Krankengeld erhält, so wird dieses um den Arbeitnehmeranteil zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse. Konkret auf die Frage geantwortet - die Beitragszahlung zur Rentenversicherung wird nicht unterbrochen.

Nach Ablauf der 6 Wochen bei gleicher Krankheit fallen keine Personalkosten / Lohnnebenkosten und KK-Beiträge mehr für den AN, da dieser dann Krankengeld von der KK erhält. Der AG zahlt dann nichts mehr für den AN. Allerdings: Kleinunternehmen bis 30 Mitarbeiter müssen am sog. Umlageverfahren U1 teilnehmen und erhalten je nach Beitragshöhe die gezahlte Engeltfortzahlung erstattet. http://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Leistung beendet und die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen.