Abfindung bei geringfügige Beschäftigung nach fast 10 Jahren?
Hallo zusammen,
seit Frühjahr 2007 - zu Beginn meines Studiums - habe ich eine geringfügige Beschäftigung (auf 400€-Basis) aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde ich sozialversicherungs-technisch für rund 2,5 Jahre als Werkstudent geführt. Seit Beendigung meines Studiums bin ich kein Werkstudent mehr, aber weiterhin geringfügig beschäftigt.
Da ich aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit nun nicht mehr REGELMÄßIG am Wochenende dort jobben kann/will, hat mir der Arbeitgeber nahegelegt zu kündigen, da ich systemtechnisch einen neuen Arbeitsplatz blockieren würde. Ab und an würde ich gerne noch dort jobben, aber eben nicht mehr REGELMÄßIG.
Meine Frage ist nun, ob mir aufgrund der geringfügigen Beschäftigung im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Abfindung zustehen würde? Oder ist das bei einer Tätigkeit auf 400€-Basis ausgeschlossen?
LG
6 Antworten
Ein automatisches "Recht auf Abfindung" gibt es nicht.
Abfindungen gibt es i.d.R. wenn ein AG einen AN nur sehr schwer kündigen kann und wenn lange Kündigungsfristen und Kündigungsschutzklagen vermieden werden sollen.
Abfindungen gibt es dann noch im Rahmen eines Sozialplans wenn mehrere AN betriebsbedingt entlassen werden sollen und der Sozialplan von AG und Betriebsrat vereinbart wurde oder wenn ein Arbeitsgericht eine Abfindung zuspricht/vorschlägt.
Ich habe keine Ahnung, was Du im Arbeitsvertrag für Arbeitszeiten vereinbart hast. Kannst Du den vereinbarten Pflichten nicht mehr nachkommen, bekommst Du bestimmt keine Abfindung wenn der AG Dir dann kündigt oder wenn Du selbst kündigst.
Mit Deinem Minijob hat das nichts zu tun.
Dann lass es darauf ankommen. Kündige nicht selbst sondern warte ab, ob der AG Dir kündigt. Du kannst ihn aber auch fragen, ob er Dir eine "Abfindung" bezahlt, solltest Du selbst kündigen.
Wer weiß, vielleicht ist er dazu ja bereit wenn er Dich problemlos loswerden und die Stelle neu besetzen kann.
Wenn Du die Arbeitszeiten nicht mehr erfüllen kannst musst Du selbst kündigen.
Wieso eine Abfindung? Beim AG hat sich doch nichts geändert nur Du willst neuerdings neue Arbeitszeiten.
Darauf hast Du keinen Anspruch. Entweder Du kündigst oder Du erfüllst Deine Arbeitszeiten weiterhin.
Neue Arbeitszeiten nicht unbedingt. Lohn gibt es nur, für Zeiten wo ich gearbeitet habe. Komme ich im Monat 30h gibt es Geld für eben 30h. Komme ich einen Monat gar nicht, gibt es eben nix.
Regulär war ich meistens immer sonntags dort, das wäre nun aber eben nicht mehr regelmäßig der Fall, weshalb der AG gerne eine Kündigung von mir hätte, damit ich "aus dem System" verschwinde...
So wie sich das liesst, aggiert der Arbeitgeber recht sozialverträglich. Auch der Grund, warum Du darum gebeten wirst zu kündigen, ist nachvollziehbar.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass Du eine Planstelle blockieren möchtest, aber diese gar nicht erfüllen kannst/willst. Jemand anderes braucht die Stelle definiv dringender als Du.
Nein, dir steht keine Abfindung zu. Dazu bedarf es ganz bestimmter Voraussätze die ich bei dir nicht zu erkennen sind.
Neue Arbeitszeiten nicht unbedingt. Lohn gibt es nur für Zeiten wo ich gearbeitet habe. Komme ich im Monat auf 30h, dann gibt es Geld für eben 30h. Komme ich einen Monat gar nicht, gibt es eben auch nix.
Regulär war ich meistens immer sonntags dort, das wäre nun aber eben nicht mehr regelmäßig der Fall, weshalb der AG gerne eine Kündigung von mir hätte, damit ich "aus dem System" verschwinde...
Im Vertrag ist nicht geregelt, wie viele Stunden pro Monat oder Woche erbracht werden müssen.