Ab wann gilt ein Arbeitsverhältnis als "gekündigt"?

4 Antworten

Denke du beziehst die Frage auf Weihnachtsgeld, Prämienzahlung o.ä. Auf die wirst du wohl verzichten müssen, da je nach Branche auch noch ein Rückerstattungsanspruch von 3 Monaten besteht. Aber davon abgesehen gilt dein Arbeitsverhältnis als gekündigt, sobald die Kündigung beim Arbeitgeber ist, also in deinem Fall bis spätestens 15.12.. Also Weihnachtsgeld und Prämien musst du dann Abschreiben.

Diese Sonderzahlung soll ja ein Anreiz für gute Leistungen im kommenden Jahr sein, darum bekommt sie nur, wer am 31.12. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist. Manche Betriebe vereinbaren sogar im Arbeitsvertrag, dass die Sonderzahlung zurückgezahlt werden muss, wenn man vor dem 31.03. oder 30.06. aus dem Unternehmen ausscheidet.

Ihr habt Euch geeinigt, wie Du schreibst, dass Du zum 31.01.2015 kündigst. Der Arbeitgeber ist also bereit auf die "Kündigung nur zum Quartalsende" zu verzichten. Mit 6 Wochen Frist zum 31.01. müsstest Du also bis Morgen, 18.11.2014, kündigen.

Am 31.12. bist Du also nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und kannst die Sonderzahlung sprich Weihnachtsgeld vergessen.

Natürlich steht es Dir frei auch hierzu mit Deinem Arbeitgeber eine abweichende Vereinbarung z.B. in einem Aufhebungsvertrag zu treffen. Du kündigst also nicht, sondern ihr beendet das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen mittels Aufhebungsvertrag. Und in diesem Vertrag regelt ihr auch, ob das Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht.

Die Kündigung gilt mit dem Eingang in den Machtbereich des Vertragspartners. Der darauf folgende Tag ist der erste Tag der Kündigungsfrist. Hier handelt es sich aber um eine einvernehmliche Kündigung außerhalb des "normalen" Kündigungstermins.

Über die Sonderzahlung hättest du bei dem Gespräch mit dem Arbeitgeber verhandeln müssen. Formal ist sie verwirkt.

Es sei denn, die Sonderzahlung wird als eine Art "Bonus" für das abgelaufene Jahr gesehen.

Meistens ist damit aber auch die Betriebstreue im Folgejahr verbunden.

Ein Arbeitsverhältnis gilt als gekündigt, sobald die Kündigung zugestellt wurde.

Laut Tarifvertrag besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich müsst eigentlich zum 31.12.2014 kündigen.

Das ist falsch. Du kannst nur zum Ende Dezember, Ende März, Ende Juni und Ende September kündigen. Jeweils 6 Wochen vor diesen Terminen müsste die Kündigung zugestellt worden sein. Wenn Du am 31.12. kündigst würdest Du erst Ende März aus dem Vertrag kommen.

Als offiziellen Weg solle ich deshalb eine Kündigung zum 31.1.2015 bei der Personalabteilung einreichen, die würde dann wohl so durchgehen.

Da würde ich mich mal lieber nicht drauf verlassen. Oder aber dies wird Dir offiziell schriftlich bestätigt. Sprich man einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.1.

Hintergrund ist, dass "Sonderzahlungen" nur an die Mitarbeiter ausgezahlt werden, die sich am 31.12.2014 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.

Das hängt eben auch damit zusammen, dass das Weihnachtsgeld nur Mitarbeitern zusteht, die noch das komplette 1. Quartal des neuen Jahres dort beschäftigt sind.

Deine Rechnung wird nicht aufgehen.