600€ Einkommen - bekomme ich noch Kindergeld?
Ich habe dieses Jahr mein Abitur geschrieben und möchte im Sommersemester anfangen zu studieren. Ich habe also nun etwas Zeit und möchte Geld verdienen. Ich habe bereits einen 450€ Job und trotzdem sehr viel freie Zeit übrig. Nun hat mich meine alte Arbeitsstelle gefragt, ob ich auch bei ihm für 170€ im Monat arbeiten könne. Wenn ich dieses Angebot annehme, dann hätte ich also ein Einkommen von 620€. Kann mir jemand sagen, ob ich dann noch Kindergeld bekomme und ob ich dann Steuern und Sozialabgaben leisten muss? Ich hab mich für schon fürs Studium beworben und hätte somit auch ein Anspruch auf Kindergeld.
4 Antworten
Kindergeld ist einkommensunabhängig.
Ja genau - der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern die bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern wäre dann hinfällig :-((
Mit dem Kindergeld ist das weniger ein Problem, aber du musst einen von den beiden Jobs wahrscheinlich sozialversicherungspflichtig machen.
Kläre deine Versicherungslage bei der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse. Die sind fit in Sachen sozialversicherungspflicht
Das Kinderfeld ist nicht das Problem (bereits seit 2012 ist der Kindergeldanspruch unabhängig vom Einkommen!), sondern deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern ist dann hinfällig :-((
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Wenn ich dieses Angebot annehme, dann hätte ich also ein Einkommen von 620€...
Dann hast du keine Minijobs mehr, sondern Midijobs:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
Ja , bei 600 Euro wird etwas von der Krankenkasse angerechnet , wenn du in der Familienversicherung bist .Ich würde mir dann gleich eine Teilzeitstelle suchen , womit du dann auch versichert bist
Bei 600€ mtl. Bruttolohn ist keine kostenlose Familienversicherung mehr möglich... :-((