Teilzeit-Anstellung (10%) oder auf 450€-Minijob-Basis?

6 Antworten

Ich verweise auf die gute Antwort von "kevin1905".

Noch eine kleine Anmerkung:

10%-Stelle oder Minijob

Bei einer 10%-Stelle wären das ja in etwa 4 WoStd. Bei einem "normalen" Stundenlohn wäre das sowieso unter 450 € brutto.

Damit wäre es auf jeden Fall ein Minijob - man hat hier kein Wahlrecht..

Es ist also nur darauf zu achten, daß der Minijob nicht mit Steuermerkmalen ausgeübt wird sondern pauschal versteuert wird.

Fr bleibt Familienversichert.

Nur, wenn sie den Minijob annimmt. Bei einer Vergütung von mehr als 450,- € fliegt sie dort raus.

Maximierung Gehalt! Bei welcher Form werde die Steuern und Sozialabgaben minimiert?!

Pauschal besteuerter Minijob. Nicht auf Klasse V abrechnen lassen! Das führt zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und fast sicher zu einer Nachzahlung ans Finanzamt.

Werden diese dann am Jahresende erstattet - da Frau ja bei diesem Gehalt unter Freigrenze bleibt?!

Nein. Der Mensch in Klasse III hat alle Freibeträge, der in Klasse V keine. Der dadurch entstehende höhere Steuerabzug in Klasse V gleicht aufgrund des geringeren Verdienst aber die zu geringen Abzüge aus der III nicht aus. Ergo reicht der Lohnsteuerabzug nicht aus die Einkommensteuerschuld zu decken.

Dies führt zu einer Nachzahlung, nicht zu einer Erstattung. Die Einkommensteuererklärung ist dann verpflichtend bis zum 31.05. abzugeben.

Wie ist es bei Minijob?

Wenn pauschal versteuert vom Arbeitgeber keine Relevanz in der Einkommensteuererklärung.

Ideal ist hier der Minijob, wenn es unter 450 Euro bleibt. Keine Abgaben und keine Anrechnung bei der gemeinsamen Steuererklärung. Familienversicherung bleibt erhalten. 

Mit normaler Teilzeit, sind bei Steuerklasse 5 Steuern und Sozialabgaben abzuziehen und die Familienversicherung fällt weg, sie ist dann selbst versichert. Und bei der gemeinsamen Veranlagung zählt ihr Einkommen dazu. Es gibt dann weniger raus oder muss sogar noch drauf gezahlt werden. 

Im Midi-Bereich 451-800 Euro sind die Sozialversicherungsbeträge niedrig. Bei Steuern kommt es natürlich darauf an, wie hoch der Vredienst von Person 2 ist.

Man bekommt aber einen höheren Freibetrag (2x AN-Pauschale), erhält sich Ansprüche in der EU-Versicherung, sorgt für Hinterbliebenenversicherung usw.  

Also der Verdienst wird bei 350€ monatlich liegen.

Daher aus Sicht der Familienversicherung kein Problem.

Wenn dies auf Minijob-Basis angesetzt wird, sagst Du "Pauschalversteuert" - welche Abzüge kommen dann von den 350€ Einkommen noch runter?

Ich dachte immer: Minijob: Brutto = Netto?

Eine Angabe dieses Einkommens in unserer Steuererklärung fällt dann komplett weg?! Als wäre nie Einkommen geflossen?

kevin1905  11.08.2016, 14:14

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welche Abzüge kommen dann von den 350€ Einkommen noch runter?

3,7% Rentenversicherungsbeitrag (12,95 €).


Als wäre nie Einkommen geflossen?

Ein pauschal besteuerter Minijob ist steuerneutral. Mit den 2% Pauschalsteuer ist die Steuerschuld abgegolten. Der Arbeitgeber kann diese 2% (7,- € bei 350,- € Verdienst) aber vom Gehalt des Arbeitnehmers abziehen (Abwälzung), wenn er sie als Lohnnebenkosten nicht zahlen will.

Dafür produziert der Minijob aber auch keine Werbungskosten. Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc. dürfen nicht in Abzug gebracht werden.